Mod-Vivec Der Orden als beste Website - Unhaltbar,

Jim-Panse

Reisender
Ich habe des öfteren die "Der Orden Präsentationseite" gesehen und wollte auch für diese beim Mod-Vivec abstimmen, nur:
- war weder die Seite online noch zu dem Zeitpunkt eine Stellungnahme von Xerxes verfügbar
- ich (und auch bestimmt viele andere) kennen diese Seite also nicht und können diese auch nicht bewerten
- ich persönlich sehe sowas untragbar, die Oscars werden ja auch nicht an nicht verfügbare (nicht anschaubare) Filme vergeben
- daher setze ich darauf, diesen Punkt aus der Liste zu streichen

Ich persönlich sehe dies nicht gesetzlich bestätigt oder in einer anderen Art und Weise tragbar, wie soll man etwas bewerten, was nicht bewertbar ist? Man kann die Website nicht betrachten, also ist sie nicht bewertbar.
 
Dazu will ich auch mal was sagen ... als der Mod-Vivec startete war die Seite sehr wohl verfügbar 8und auch recht schick gestaltet), dass die momentan grad (temporär) ausgefallen ist (keine Ahnung seit wann, da ich da nich täglich vorbeischaue) ist zwar nicht so schön aber noch kein Grund rumzumotzen (so deute ich zumindest deinen Beitrag).
 
Ich persönlich sehe dies nicht gesetzlich bestätigt oder in einer anderen Art und Weise tragbar, wie soll man etwas bewerten, was nicht bewertbar ist? Man kann die Website nicht betrachten, also ist sie nicht bewertbar.

Ich kenne kein Gesetz, dass die Durchführung eines Mod-Vivec regelt...

Und so nebenbei, es ist doch etwas verwunderlich, dass du diesen Thread einen Tag vor Ende der Abstimmungen, die immerhin seit einem Monat laufen, eröffnest.
 
Schonmal was von Allgemeingesetz gehört? Naja egal, die Seite ist schick, wie ich oben sagte, da die Abstimmungen ja heute vorbei sind und die Seite hinter Blood&Mud 2. ist, ist das dann ja auch egal.

Ich motze nicht rum, ich gehe nur auf Formalitäten ein, welche heutzutage Standard sind.

Und das dieser Mod-Vivec morgen endet, wusste ich auch nicht, hab nur meine Stimmen abgegeben.
 
Streich die Seite. Direkt nachdem der Vivec begann hab ich mir die Seite noch mal angeguckt, und schon da war sie nicht mehr da.
 
Die Seite wird nicht gestrichen, denn zwischendurch ging die Seite, und auch vorher. Außerdem, wenn sie nicht aufrufbar ist, dann werden auch kaum Leute für diese abstimmen.

Schonmal was von Allgemeingesetz gehört?

Allgemeingesetz? Es gibt vielleicht ne allgemeien Vorgehensweise bei sowas, aber kein allgemeines Gesetz.
 
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Na so war das auch nich gemeint, wenn ihr das nicht so versteht wie ich das meine, dann muss ich mich anders ausdrücken :roll:...

Es gibt ein Gesetz, welches die Formalität bei einer Wahl im allgemeinen vorgibt, dazu gehört auch, dass bei einer Wahl im allgemeinen ein nichtnachweisbarer Wahlkandidat nicht zur Wahl gestattet ist.

Beispiel: Wenn Gerhard Schröder zur Wahl als Bundeskanzler im Jahr 1998 während der Wahl verstorben wäre, dürfte er nicht mehr gewählt werden, so sehe ich das, aber wenn auf diesen Fall explizit bezogen die Website temporär mal online, mal offline ist, aber immer wenn ich gerade die Seite besuchen möchte, sie offline ist, sehe ich das als Verminderung meines Rechtes und meienr Möglichkeit zur Bewertung und zur letztendlichen Wahl, ich darf es ja machen, nur ist es nach dem Gesetze alles in einem am Ende illegal, aber genug der Sache, wir wollen ja nicht die Abstimmungen versauen.

Mich würde mehr interessieren, was eigentlich die Preise sind...
 
Wie kann man sich über sowas nur solche bekloppten Gedanken machen.:nono:
Mensch junge, die Seite gibt seit ewigkeiten und den Mod-Vivec auch, wenn dir das ganz erst jetzt auffällt dann ist es halt deine Schuld. Viele haben die Seite gesehen und befinden diese halt als beste, während andere halt die von B&M besser finden. Wo ist denn jetzt genau dein Problem? wärst du halt früher gekommen, wenn die Oscars anstehen und du die Filme nicht gesehen hast, weil sie nicht mehr im Kino laufen und die DVD noch nicht draußen ist, beschwerst du dich dann auch?

Auserdem ist das hier nichteinmal ofziell es ist nur einen Umfrage unter den Usern dieser Seite, daher gilt das Wahlrecht hier nicht, denn sonst könntest du noch nicht wählen da du nicht volljährig bist.
 
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