Jugendmedienschutzstaatsvertrag

:eek::eek::eek:

Ich dachte erster an einen schlechten Scherz...
Das grenzt an Zensur und ist ein Einschnitt in die Medienfreiheit!

Wenn ich richtig informiert bin geht das ja von Deutschland aus, also könnte man diese sinnlose Regelung einfach umgehen indem man .at statt .de Webseiten erstellt oder müssten diese dann trotzdem in Deutschland zu Tageszeiten gesperrt sein?

Ich finds ziemlich bedenklich wenn in einem demokratischen Staat die Freiheit im Internet immer mehr eingeschränkt wird...
 
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Sinnlos, einfach nur sinnlos. Ich beherrsche die englische Sprache gut genug, um stattdessen englische Seiten zu besuchen. Aber wenn sie sowas machen, wieso dürfen Fernsehsender dann Actionfilme zur Hauptsendezeit zeigen?
 
Laut Wikipedia ist der JMStV schon seit geraumer Zeit nicht mehr geändert worden.
Der Thread ist also absolut sinnlos und mehr Kommentare spare ich mir diesbezüglich.:roll:
 
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Laut Wikipedia ist der JMStV schon seit geraumer Zeit nicht mehr geändert worden.
Der Thread ist also absolut sinnlos und mehr Kommentare spare ich mir diesbezüglich.:roll:

Wikipedia ist nicht immer die verlässlichste Quelle. Und auch nicht die aktuellste. Ich glaube nicht, dass diese Webseite zum Spaß gesperrt wurde
 
Der Jugendschutz hat sich offenbar eine neue Methode einfallen lassen, unsere superzarte Jugend vor grausamen Medien zu schützen: Alle Internetseiten, bei denen es um Spiele ab 18 geht, sind ab sofort nurnoch von 23:00 - 6:00 Uhr erreichbar!

1. Das ist nicht neu. Das steht seit jeher im Jugendschutzmedienstaatsvertrag. Entweder muss man seine Inhalte mit einer zuverlässigen Alterskontrolle ausstatten (meines wissens gelten derzeit einzig und allein Postident und ePerso-App als sicher) oder sich an die Sendezeiten halten.

2. Hat der Jugendschutz da garantiert nichts gemacht. Den Betreibern war es einfach zu heiß, sich weiterhin nicht an den JMStV zu halten. Bisher wurde er ja von den meisten Seiten geflissentlich ignoriert.

3. Wie bereits in 10 anderen Threads gesagt: Wir sind uns des Problems bewusst und wir werden eine Lösung finden. Bevor aber die weitere Entwicklung der Novellierung des JMStVs und die Altersfreigabe von Skyrim nicht bekannt sind, werden wir uns dazu nicht näher äußern können.


/EDIT: Themen zusammengeführt

Sinnlos, einfach nur sinnlos. Ich beherrsche die englische Sprache gut genug, um stattdessen englische Seiten zu besuchen. Aber wenn sie sowas machen, wieso dürfen Fernsehsender dann Actionfilme zur Hauptsendezeit zeigen?

Filme ab 16 dürfen nur in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gezeigt werden. Filme ohne Jugendfreigabe dürfen nur von 23 bis 6 Uhr gezeigt werden. Kommt einem irgendwie bekannt vor, oder?

Steht in Paragraph 5 des JMStV:

JMStV schrieb:
§ 5
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist.

(6) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, sowie ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.

Diese Fassung ist gültig seit dem 4. Februar 2003, also nichts Neues.
 
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Was?! Das ist ja wohl eine der dreistesten Aktionen der Regierung in Sachen Medien seit langem. Da lache ich ja über Online-Aktivierung. Zum Glück sollte es einfache Methode geben, dies zu umgehen: Proxy.
 
EDIT: Okay, ich merke gerade, dass das bisher nur bei mycrysis.com durchgesetzt wurde. Seiten wie Metro 2033 sind noch erreichbar...
Noe... auch nicht vollständig. mycrysis.com ist erreichbar, nur die *.de nicht. So war es übrigens auch schon bei "Dragon Age II", wo man die Preview Demo von der deutschen Seite nur in der Zeitgrenze ziehen konnte. Die englische Site (inklusive des deutschen Downloads, ich mußte herzhaft darüber lachen) war jedoch rund um die Uhr verfügbar. So gesehen... wer englisch kann, ist klar im Vorteil.

Allerdings muß ich schon sagen, dass mich dieser hirnverbrannte Mist einfach nur tierisch ankotzt, da es schlichtweg nur ein weiterer total zum Scheitern verurteilter Versuch ist, völlig verfehlte Familien- und Jugendpolitik mit dem Holzhammer zu betreiben. Wenn man das wirklich konsequent angehen würde, müßte man schon die chinesische Lösung betreiben und einfach alles von den ISPs direkt gesetzlich wegfiltern lassen. Ah ne, das wäre ja dann Zensur :?
 
Verstehe ich das richtig: Sobald die Domain nicht die Endung .de hat, sondern zum Beispiel .com gilt das Gesetzt nicht?