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Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten [[Cyrodiilisches Kaiserreich|Kaiserreich]]. Da das Gesetz sogar auf den [[Sommersend-Inseln]] anerkannt wurde,<ref>{{ESO|Aus dem Archiv der Gelehrten | Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten [[Cyrodiilisches Kaiserreich|Kaiserreich]]. Da das Gesetz sogar auf den [[Sommersend-Inseln]] anerkannt wurde,<ref>{{ESO|Aus dem Archiv der Gelehrten: Reman II. – Grenzen des Ehrgeizes|Aus dem Archiv der Gelehrten, ''Reman II. – Grenzen des Ehrgeizes''}}</ref> wurde der Handel in ganz [[Tamriel]] vereinfacht. Unter anderem begünstigte der Aufstieg der Gilden auch die Verbreitung von neuen [[Material]]en auf den Märkten, die aus anderen [[Provinz]]en importiert wurden.<ref>{{ESO|Aus dem Archiv der Gelehrten: Handwerk und Schreinerei|Aus dem Archiv der Gelehrten, ''Handwerk und Schreinerei''}}</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2024, 14:05 Uhr
Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.
Entstehung
Es entstand im Jahre 2Ä 321 und die Ausarbeitung wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich bestimmte, der unter dem Potentaten Versiduae-Shaie eine dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte.[1] In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versiduae-Shaie bestätigt.[2]
Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten Kaiserreich. Da das Gesetz sogar auf den Sommersend-Inseln anerkannt wurde,[3] wurde der Handel in ganz Tamriel vereinfacht. Unter anderem begünstigte der Aufstieg der Gilden auch die Verbreitung von neuen Materialen auf den Märkten, die aus anderen Provinzen importiert wurden.[4]
Anerkannte Gilden
Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:[5]
- Architektengilde
- Astrologengilde
- Brauergilde
- Gilde der Köche
- Heilergilde
- Kesselflickergilde
- Kriegergilde (unter Sektion 4 des Gildengesetzes)[6]
- Kürschnergilde
- Magiergilde
- Minnesängergilde
- Prostituiertengilde
- Rattenfängergilde
- Rechtsanwaltsgilde
- Schreibergilde
- Schustergilde
- Webergilde
- Winzergilde
Literaturverweise
- De Rerum Dirennis von Vorian Direnni
- Geschichte der Kriegergilde von einem unbekannten Autor
- Regeln der Kriegergilde von einem unbekannten Autor
- Regeln der Magiergilde von einem unbekannten Autor