Samurai will meinen Freund anklagen!

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The Nici

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Samurai will meinen Freund anklagen. Warum? Weil mein Freund Limewire besass. Da mein Freund sehr leichtsinnig und noch jung ist, hat er Samu die Adresse gegeben. Ich weiss nicht, ob ich das darf, aber ich werde jetzt ein Gespräch veröffentlichen, da ihr sonst nur immer dem nachläuft, der gerade am besten ankommt.
Vorsorglich zensiert von Baal Lukor

Samurai bzw Minh hat danach das Gespräch verlassen. Mein Freund steckt ganz schön in der Scheisse und ich wollte fragen, ob Colo und Luxor nicht mal mit ihm reden könnt, da ihr ihn kennt. Es war ziemlich einen Schock für meinen Freund, da er 9 ist. Wie unmenschlich kann man nur sein? Wenn er meinen Freund wirklich anklagt, wird er den Morgen nicht mehr sehen! Das sag ich ihm!!! Helft meinem Freund, er muss total niedergeschmettert sein.
 
Also,
Punkt 1: Limewire ist nicht illegal, genau wie Shareaza, Emule, BitTorrent,... (in Deutschland nicht und in der Schweiz denk ich mal auch nicht)
Punkt 2: Mit 9 Jahren ist man noch nicht strafmündig (das is in der Schweiz bestimmt ähnlich)

Also, keine Sorge.
 
Die Polizei hat besseres zu tun, als irgendwelchen Halbwüchsigen auf die Nerven zu gehen, weil sie P2P-Programme haben. Die sind nicht illigal und um es nachzu weisen, dass jemand solche Programme für illigale Zwecke nutzt, benötigen sie erst mal einen Durchsuchungsbefehl und müssen sich den Computer vor ort anschauen.


Und was lernt man daraus:
Man sollte nicht jedem im internet verraten, was man macht.
 
Die Polizei heisst Polizei. Achja, Samurai mach Radau weil wir ja was illegales auf dem PC haben könnten. Und dann sagte er noch: "Eltern haften für ihre Kinder". Naja, lasst den Thread noch offen, damit die anderen noch mitmischen können.
 
Also wenn das ohne Wissen der Eltern geschieht, dann wird der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" weniger verschärft angewandt. Und die Begründung es"könnte" etwas illegales auf dem PC sein ist sowieso nicht zweckmäßig, sag einfach auf Samurais PC "könnte" auch was drauf sein, dies hat genau soviel Gewicht. Ansonsten ist das Ganze in der Schweiz mangels Urteilen noch rechtliche Grauzone, da das runterladen laut Experten nicht illegal ist das Anbieten aber schon. Bei vielen Programmen passiert das simultan, weshalb da noch nichts ganz klar ist.

Hier dazu ein Artikel
Tauschbörsen: Recht und Unrecht von Bruno Habegger

Was ist erlaubt, was nicht?
Die Film- und Musikindustrie verbreitet Angst und Schrecken. Sie verklagt in den USA und in verschiedenen europäischen Ländern Nutzer von Tauschbörsen. Und hat dasselbe Vorgehen auch für die Schweiz angekündigt. Nervige Werbespots im Kino und im Vorspann von DVDs warnen vor den Folgen des sogenannten Raubkopierens: Man werde mit Schwerverbrechern in eine Zelle gesteckt, suggerieren die Spots.

Abschreckung ist die Devise der Entertainment-Industrie. Die juristische Realität sieht differenzierter aus. Was ist erlaubt, was nicht? Der PCtipp sagts:

Herunterladen

Die rechtliche Lage ist unklar. Nach Meinung der meisten Fachleute ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien in der Schweiz legal. Der Branchenverband IFPI sieht das natürlich anders und taxiert das Herunterladen als illegal. Einige Juristen sehen das Herunterladen in einer rechtlichen Grauzone. Ganz klar verboten ist es, die heruntergeladenen Filme und Songs wieder in der Tauschbörse anzubieten (auch gleichzeitig), sie zu brennen und ausserhalb der Familie oder des Freundeskreis zu verkaufen oder zu verschenken.

Hochladen oder anbieten

Es ist klar illegal und strafbar, Dateien in einer Tauschbörse anzubieten – ausser Sie verfügen selbst über die Rechte, etwa wenn Sie einen eigenen Song aufgenommen haben und diesen bekannt machen wollen.

Anbieten und gleichzeitig herunterladen

Tauschnetze wie eMule und Bittorrent bieten selbst Fragmente heruntergeladener Dateien umgehend anderen Tauschnetz-Anwendern an. Das heisst: Herunterladen (rechtlich eher unbedenklich) und Hochladen finden gleichzeitig statt. Das ist heikel und macht aus dem an sich legalen Download eine illegale Nutzung der Datei. Ausserdem wissen Sie in vielen Fällen nicht genau, was Sie gerade herunterladen – es könnte Kinderpornografie sein. Für Ermittler spielt es keine Rolle, ob Sie die illegale Datei wissentlich oder unwissentlich herunterladen – Sie geraten ins Visier der Polizei.

Torrent-Links und Foren

Die beiden Fälle ShareReactor und Swissmule [1] [2] belegen: Es ist gefährlich, Foren und Linkseiten zu unterhalten, die sich ausschliesslich mit dem Thema Tauschbörsen beschäftigen. Juristisch könnten Betreiber solcher Sites der Gehilfenschaft angeklagt werden, sofern einer der Anwender dingfest gemacht werden kann.

Fazit

Es geht immer um zwei getrennte rechtliche Verfahren: Einerseits um das Strafrecht (für Copyright-Verletzungen drohen bis zu einem Jahr Gefängnis) und andererseits um die zivilrechtlichen Folgen der Tauschbörsennutzung. Bei Letzteren muss die Industrie vor Gericht ihren Schaden belegen. Und das wird für den Anwender so oder so eine teure Angelegenheit. Die rechtliche Situation in der Schweiz ist mangels wegweisenden Gerichtsurteilen so unklar, dass bei der Nutzung von Tauschbörsen äusserste Vorsicht geboten ist. Auch wenn man am Ende straffrei ausgehen sollte – allein in die Mühlen der Justiz und ins Visier von Ermittlern zu geraten, ist unangenehm. Für Jugendliche unangenehmer als die möglicherweise zu erwartenden Strafen selbst.
 
Na ja, aber wie kam er überhaupt auf die Idee mit der Anzeige? Ich meine, ihr müsst euch dochvorher irgendwie gestritten haben um was oder so?
Außerdme glaube ich kaum dass Samurai das ernst gemeint hat. Wenn sein Daddy bei der Polizei ist wird er schon wissen wie die Dinge mit sowas stehn. Außerdem denk ich mal, er hat das nur gesagt um euch ein wenig Angst zu machen.
Im Übrigen; Wenn man Limewire als illegal bezeichnet, dann wäre Ebay es ja auch.
 
Außerdem müsste er ja nachweißen können, dass das Programm aktuell genutzt wird. Und ist es überhaupt möglich, von deutschland aus nen Schweizer anzuzeigen, den auch noch nie gesehen hat?
 
@Tommy

1.) Es heisst Gendarmerie und nicht "Gedärmerie"
2.) Ja, es gibt auch bei uns die Polizei. Getrennte Aufgabengebiete. Kurz gesagt: Polizei in der Stadt, Gendarmerie auf dem Land.

3.) Wurden vor kurzem - wenn ich mich jetzt nicht irre - Gendarmerie und Polizei zusammengelegt, und heissen nun beide Polizei.
 
Vermutlich mehr als er in dem Alter darf...

Ähm aber mal im ernst.
Warum sollte ein 9-jähriger nicht ins Internet?
Gut unbeaufsichtigt und ohne Kindersicherung sollte man die in dem Alter nicht unbedingt dranlassen.
 
Ich enthalt mich mal eines Kommentars möchte aber gern wissen ob du, Nici, alle beteiligten an dem Gespräch gefragt hast, ob du das veröffentlichen darfst. Falls nicht finde ich das nicht in Ordnung... Ich werd das jetzt erstmal wegzensieren. Falls du das abgemacht hattest kannst du es ja wieder hineditieren.
 
Wie bereits gesagt wurde, ist das Schwachsinn... jemand wegen so etwas anzuklagen, das wäre mit Sicherheit halb Deutschland bereit für eine Strafe.

Also ich close ihn, da ja alles gesagt wird, und hier Sachen verraten werden, die nicht hierher gehören, bzw. etwas gegen Samurai ist.

C-O-S-E
 
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