Rechtliche Recherche im Web

Hi,

ich würde gerne im Internet relativ einfach eine Recherche betreiben zu verschiedenen rechtlichen Themen, Schwerpunkte hier sollen unter anderem persönliche Daten im Internet und der Umgang damit sein.
Ich habe gehört und teilweise gelesen, dass Videomaterial, welches andere Personen zeigt oder deren Stimme dort klar und deutlich zu hören ist, erst, rein rechtlich gesehen, von diesen Personen zur Veröffentlichung freigegeben werden muss.
Was den visuellen Teil angeht, weiß ich auch, dass es so ist.
Aber ob man die Zustimmung schon bei den Stimmen einholen musst, ist mir unklar, und ich habe dazu nichts gefunden. Ich würde gerne, bitte mit genauem Wortlaut und der dazugehörigen Quelle, wissen, wie der ganze Paragraph zu diesem Thema, einschließlich des Zeigens von Personen, lautet, da ich ihn nicht finden kann.

Da meine Frage vielleicht etwas durcheinander und unklar sein kann, verstehe ich, falls nicht eindeutig ist, wonach ich gerade gefragt habe.
 
Wie wäre es damit?

Bild- und Tonmaterial unterliegen dem Urheberrecht. Und Stimmen gehören zum Tonmaterial. :)
 
Das ist leider ein Link für die in Österreich geltenden Normen ;)

Und ich würde es bevorzugen, keine Erläuterung, sondern einen exakten Text zu haben, welcher im betreffenden Buch der BRD wortwörtlich so vorzufinden ist und beide Umstände beschreibt :)
 
Upps ... :lol:

Dann folge mal diesen Link ---> Blupp

Die Passagen darfst Du Dir selber raussuchen. :p
 
Ohne jetzt mit Links zu kommen.

Ist das für die Schule oder willst du ein Video (eine Audiodatei?) von einer Person, die du aufgenommen hast, im Internet (oder sonstwo) veröffentlichen?

Es ist beim Fernsehen so, wenn eine Person z.B. direkt in die Kamera spricht oder bei einem Foto in dieses schaut, dann wird von einer stillschweigenden Einverständnis ausgegangen, dass dies veröffentlicht wird. Wenn eine Privatperson filmt oder fotografiert, dann kann natürlich das "Opfer" nicht davon ausgehen, dass das Foto / der Film öffentlich gemacht wird, in dem Fall muss man einfach mal fragen.

Wenn du (zufällig) jemanden aufgenommen hast und der mehr oder minder alleine bzw. als zentrales Bildelement erscheint, dann benötigst du eine Einverständniserklärung, die muss aber nicht schriftlich sein. Bei einem Interview reicht es z.B. wenn derjenige freiwillig in die Kamera spricht, analog ins Mikro beim Radio (wobei dann die Sache mit der Stimme kommt), denn er weiß ja, dass das veröffentlicht wird. Hier auch wieder, wenn nicht ersichtlich ist, dass es veröffentlicht wird weil du wie eine Privatperson erscheinst und der aufgenommene nicht erkennen kann, ob es nur privat oder öffentlich verwendet werden soll - fragen!

Wenn eine Personengruppe, sozusagen als Menschenmaße auf einem Foto / Film ist und nicht eine bestimmte Person als zentrales Element, sondern die alle eher so im "Hintergrund" (auch wenn sie das Motiv ausfüllen), dann benötigt man keine Erlaubnis (Beispiel: Foto einer Fußgängerzone).

Was den Ton angeht, sagen wir, du nimmst eine Szene auf und zwei Leute gehen hinter der Kamera vorbei und du hast einige Fetzen ihres Gesprächs mit drauf, dann ist das eher für den Kameramann nervig aber kein Grund deswegen eine Erlaubnis von den beiden einzuholen. Wenn du allerdings ein Gespräch von zwei Leuten aufnimmst, womöglich ohne deren wissen, dann benötigst du wiederum die Erlaubnis.
Es kommt also auf den Fokus der Tonaufnahme (und die Länge) an. Bzw. private Unterhaltung (fragen) oder in das Mikro gerichtet (Einverständnis liegt automatisch vor).

Problematisch sind Minderjährige, insbesondere kleinere Kinder. Theoretisch benötigt man die Erlaubnis beider Elternteile, allerdings kann man im Zweifel davon ausgehen, dass wenn ein Elternteil die Erlaubnis gegeben hat das andere auch einverstanden ist. (Wobei ich allerdings nie Probleme hatte, wenn ich Jugendliche interviewt habe aber rein rechtlich hätte ich theoretisch erst die Eltern fragen müssen). Das ganze wird immer dann hakelig, wenn man z.B. Aufnahmen in einer Kita macht und die Kita-Leitung zwar eingewilligt hat aber die Eltern nichts wissen. Dann sollte man u.U. auf die Aufnahmen verzichten. Allerdings sind inzwischen die meisten Kitas, die sich Zeitungen / Fernsehen ins Haus holen so erfahren, dass die vorab selber die Eltern fragen. Ich hatte da Fälle, wo dann z.B. einige bzw. ein bestimmtes Kind schlicht nicht mit aufs Foto durfte, was dann aber eigentlich immer Sicherheitsgründe hatte, z.B. durfte der Vater nicht wissen wo das Kind ist.

Die meisten Leute sind auch ganz okay, wenn man sie vorher fragt, was viele halt nicht abkönnen ist, wenn ein Kumpel ungefragt ihr Foto z.B. auf Facebook veröffentlicht.
 
Leider immernoch nicht das, was ich gemeint habe ;)

Ich meine, einfach den EXAKTEN Wortlaut aus dem Gesetzbuch, das sieht mir leider nicht danach aus.

Nein, ich recherchiere das

1. Einfach zum Spaß
2. könnte es Thema meiner zusätzlichen PoWi-Arbeit dieses Jahr werden, in der ich exakte Quellen und Textbelege brauche.
 
Da stehen doch Quellenangaben. Wenn Du den genauen Gesetzestext willst, dann sollte das doch kein Problem darstellen, anhand des PDF`s.
 
Ehjehje, da schreibe ich mir einen Wolf...

aber na gut, versuche mal das:

§201a stgb

§201a greift hier eher nicht, da er sich ja auf die wohnung oder einen geschützten raum bezieht.


ich würde hier eher §201 stgb als relevant sehen:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.