Diebesrecht

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Der Diebesrecht ist eine alte Tradition der Bosmer.[1] Ein Dieb stiehlt einen Gegenstand und kann von seinem Besitzer für die Rückgabe einen Gefallen einfordern.[1] Das Gestohlene ist so lange Eigentum des Diebes bis der eigentliche Besitzer sich auf die Forderung des Diebes einlässt.[2]

Bekannte Fälle

Der berühmteste Fall, der sich auf das Diebesrecht berief, ereignete sich im sechsten Jahrhundert der Zweiten Ära. Die Ayleïdenkrone von Nenalata wurde aus der Sammlung des Ersten Aldmeri-Dominions gestohlen. Der bosmerische Dieb brachte sie jedoch im Austausch für ein Lied zurück. Seitdem wurde die Krone im Gewölbe der Magiergilde von Marbruk verwahrt.[3]

In 2Ä 582 stahl der Bosmer Nidras von Altmern in Marbruk persönliche Gegenstände. Er wollte für die Rückgabe von den Altmern fordern, dass sie die Stadt verließen. Die Altmer hatten jedoch kein Verständnis für die bosmerische Tradition.[1][4] Farwen aus Waldheim wiederum stahl ihrem Nachbarn Manthirs Geld, um ihn dazu zu bringen, sie zu heiraten.[5][6]

Im selben Jahr stahl ein Diener des Lichs Naemon den Bogen von Malgoths Leiche in Vullain und band diesem sogar im Tode seinen Willen auf.[7] Naemons Diener forderte Malgoth auf, dessen Diener aus dem Urteer zu rufen und gegen das Aldmeri-Dominion zu ziehen.[8] Indaenir und ein Abenteurer holten den Bogen zurück und überreichten ihn Malgoth.[9] Ob der Abenteurer nach dem Diebesrecht von Malgoth forderte, sene untoten Truppen zu entlassen oder im Kampf gegen den Schatten Naemons zu helfen, ist nicht bekannt.[10]

Anmerkungen

  1. 1,0 1,1 1,2 Dialog mit Nidras
  2. Dialog mit Manthir
  3. Monolog von Hauptmann Sarandil
  4. vgl. mit der Quest Der Künstler
  5. Dialog mit Farwen
  6. Teil der Quest Manthirs Schulden
  7. Dialog mit Indaenir
  8. Dialog zwischen Narwin und General Malgoth
  9. Teil der Quest Das Diebesrecht
  10. Dies liegt in der Entscheidung des Spielers.