Eine besondere Stellung innerhalb des Kaiserreiches nimmt der Ältestenrat ein. Die Anfänge dieses Rates reichen bis in die Allesianische Zeit zurück. Der Ältestenrat hat seinen Sitz im Weißgoldturm der Kaiserstadt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses Organs im Ersten und Zweiten Reich sind weitgehend unbekannt. Erst während der Herrschaft der Septim Dynastie kann man diese Rechte und Pflichten weitgehend benennen. Der Ältestenrat ist die Versammlung der weisesten und gerechtesten Männer des Reiches. So ist zumindest die Theorie, in der Praxis werden allerdings die Posten im Ältestenrat sehr häufig an einflussreiche Männer und Frauen vergeben. So sichert der Kaiser sich die Loyalität dieser Personen. Den Vorsitz des Ältestenrates führt der Kanzler. Dieser gilt als einer der mächtigsten Männer des Reiches. Aus diesem Grund wird der Posten des Kanzlers meist nur loyalen Anhängern des Kaisers angeboten.
Der Ältestenrat hat im Wesentlichen eine beratende Funktion. Er berät die Kaiser bei Politischen Entscheidungen und unterstützt diese im Ausarbeiten des Haushaltsplanes. Oft weist der Ältestenrat den Kaiser auch auf ungelöste Probleme in den Provinzen hin. Ein Privileg des Ältestenrat ist die Ausrufung des neuen Kaisers. Was freilich nicht bedeutet dass er einen Einfluss auf die Erbregelung innerhalb der Septim Dynastie hätte. Der Einfluss des Rates auf die kaiserliche Politik schwankt stark und hängt im Wesentlichen von der Persönlichkeit des Kaisers ab. Während starke Kaiser ihre Politik notfalls auch ohne den Ältestenrat durchsetzen können, sind schwache Kaiser anfällig für Intrigen. Es hat Fälle gegeben in denen der Ältestenrat regelrecht als Kamarilla aufgetreten ist und versucht hat kaiserliche Politik zu betreiben. Die wohl wichtigste Aufgabe des Ältestenrates ist allerdings die Führung des Reiches, sollte kein Angehöriger der Septim Dynastie dazu in der Lage sein.