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Aktuelle Version vom 12. Januar 2014, 13:47 Uhr
Prinz beziehungsweise Prinzessin ist die Bezeichnung für die Nachkommen eines Herrschers. Auch die zugeheirateten Schwiegertöchter beziehungsweise -söhne werden mit diesem Titel bedacht.
Wenn ein Herrscher (Kaiser, König, Herzog, etc.) stirbt wird dessen Titel dem ältesten Kind, welches meistens als Kron- oder Erbprinz bezeichnet wird, übertragen. Der Titel des Ehepartners wird ebenfalls dementsprechend aufgewertet.