Prinz beziehungsweise Prinzessin ist die Bezeichnung für die Nachkommen eines Herrschers. Auch die zugeheirateten Schwiegertöchter beziehungsweise -söhne werden mit diesem Titel bedacht.
Wenn ein Herrscher (Kaiser, König, Herzog, etc.) stirbt wird dessen Titel dem ältesten Kind, welches meistens als Kron- oder Erbprinz bezeichnet wird, übertragen. Der Titel des Ehepartners wird ebenfalls dementsprechend aufgewertet.