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:::::: Ein Haftungsausschluss im Impressum oder sonstwo bringt nichts. Scans aus den Artbooks nehmen wir hier nicht mit auf, da diese geschützt sind. Bei dem Beispiel der ersten Auflage des kleinen Tamriel-Almanachs liegt der Unterschie darin, dass dieser keinen Copyright-Vermerk hat, die dritte Auflage dagegen schon. Daher nehmen wir letztere auch nicht mit in den Almanach auf, ebenso bedienen wir uns nicht bei Bildern die z.B. aus dem "The Art of Skyrim" stammen. Die einzigen Bilder die wir daraus haben sind die, die offiziell veröffentlicht wurde. --[[Benutzer:Scharesoft|Scharesoft]] 19:00, 8. Mai 2012 (CEST) | :::::: Ein Haftungsausschluss im Impressum oder sonstwo bringt nichts. Scans aus den Artbooks nehmen wir hier nicht mit auf, da diese geschützt sind. Bei dem Beispiel der ersten Auflage des kleinen Tamriel-Almanachs liegt der Unterschie darin, dass dieser keinen Copyright-Vermerk hat, die dritte Auflage dagegen schon. Daher nehmen wir letztere auch nicht mit in den Almanach auf, ebenso bedienen wir uns nicht bei Bildern die z.B. aus dem "The Art of Skyrim" stammen. Die einzigen Bilder die wir daraus haben sind die, die offiziell veröffentlicht wurde. --[[Benutzer:Scharesoft|Scharesoft]] 19:00, 8. Mai 2012 (CEST) | ||
:::::::Recht <3 Mein Thema als angehender Jurist. Ich schreib bei etwas mehr Zeit noch etwas ausführlicher darüber, aber zu dem Punkt KRK I muss ich mich jetzt schon melden. Ich weiß nicht ob niemand meine [[Quelle:Der_kleine_Tamriel-Almanach_(1._Auflage)|Einleitung]] gelesen hat, wo ich die Situation klar dargelegt habe. Der KRK I ist einfach ein unvollständiges Werk gewesen, dessen Übersetzung unvollständig war und welches ich mit eigenen Übersetzungen ergänzt habe. Was Janus da auf Nirn.de gemacht hat, war etwas ähnliches, aber nicht dasselbe(!) - er hat das ja sogar als eigenes Werk ausgegeben (zumindest entsteht der Eindruck bei unwissenden - davon mal abgesehen, dass es auch unvollständig ist und teilweise falsch transkribiert). Wir haben dies dagegen klar getrennt und es wird ersichtlich durch die Kommentierung, was von mir übersetzt wurde und was im Originaldokument stand. Diese Transparenz war mir persönlich auch sehr wichtig. Das mit dem (C)opyright hat weniger was zu tun, als dass wir hier quasi neues geistiges Eigentum geschaffen haben auf Basis eines anderen Werkes. Mit deutlicher Kennzeichnung ist dies also kein Problem. Ein Problem ist es eben wie gesagt, wenn man es so macht wir Janus damals auf Nirn.de. Zu den anderen rechtlichen Sachen später. --[[Benutzer:Deepfighter|Deepfighter]] 21:19, 8. Mai 2012 (CEST) |
Version vom 8. Mai 2012, 20:19 Uhr
Willkommensgrüße
Willkommensgrüße
| Herzlich Willkommen im Tamriel-Almanach!
Arbeitsseite
Du kannst deine Testarbeiten gerne auf deiner eigenen Arbeitsseite erstellen :) z.B. Benutzer:Vedam Dren/Labor oder Benutzer:Vedam Dren/Arbeitsseite oder ähnlichem. --Scharesoft 21:05, 9. Dez. 2011 (CET)
Rifton
Hey, wenn du Rifton unbedingt überarbeiten möchtest, solltest du dir Seite am besten durch ein WIP sichern, sonst besteht die Gefahr, dass die von jemanden anderen während des Artikelwettbewerbs unter den Nagel gerissen wird. Nicht, dass nachher zwei Leute daran arbeiten. ;) -- Crashtestgoblin (disputatio) 11:01, 2. Mai 2012 (CEST)
Fragen
Wie sieht es überhaupt mit der Verwendung von offiziellen Artworks wie diesem oder dem hier aus? Legal oder nicht? Falls ja, verstehe ich nicht ganz, warum diese noch nicht eingebunden wurden.
- Rechtlich gesehen, ist der Upload von sämtlichen Screenshots/Artworks ohne ausdrückliche Erlaubnis illegal. Bethesda macht aber nichts dagegen, weil sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden würden. Im Gegenteil, wir machen ja sogar Werbung und unterstützen die Community damit, weshalb wir auch auf elderscrolls.com verlinkt werden. Die Geisterpforte ist aus dem MW-Conceptart-Buch, da fehlt noch einiges im Almanach, das BM-Bild kenn ich hingegen überhaupt nicht und ich traue der IL glatt zu, Fanart hochzuladen. -- Crashtestgoblin (disputatio) 18:50, 7. Mai 2012 (CEST)
- Es liegen eine Menge Concept Arts vor. 27 allein von Bloodmoon. Deine Vermutung, dass es Fanart sein könnte hege ich aber auch. Quellen haben die nicht angegeben, ein UN-DING! Man müsste natürlich herausfinden, ob die Kunstobjekte original und hochoffiziell sind. Dann würden sie einige Artikel im Almanach bestimmt sehr aufhübschen können. Es gibt auch wunderbare Concept-Arts von Redugard: klick! Hier eine Übersicht über die verschiedenen Medien. Darunter sind verschiedene Concept Arts, z.B. von den Shivering Isles, die ich noch nie zuvor gesehen habe. Einen Blick ist es wert, aber vermutlich kennt ihr langjährigen Almanacher die Bilder größtenteils schon.
- EDIT: Die von Redugard sind übrigens Fanart. Dann besteht die Gefahr bei den Morrowind-Bildern auch. Vermutlich haben die einen Wirrwarr aus offiziellen Concept-Arts und Fanart in ihren Gallerien herumliegen.--Vedam Dren 21:31, 7. Mai 2012 (CEST)
- Uns (und der IL auch) fehlt auch praktisch die komplette Daggerfall-Concept Art-Sammlung. Einiges gibt es in den Daggerfall Chronicles, anderes auf Scans von damaligen Spielezeitschriften. Die Frage ist eben die, wo wir zu weit mit den Urheberrechtsverletzungen gehen, weshalb ich mich bislang nicht getraut hatte, weitere Dateien hinzuzufügen. Etwas schwierig finde ich die Situation beispielsweise beim Kleinen Tamriel-Almanach (1. Auflage). Erst hatten wir nur den Text (obwohl mit (C) versehen, aber der scheint damals in mehreren Communities "veröffentlicht" worden zu sein, etwa auch auf Nirn.de) hochgeladen, dann kamen irgendwann die Bilder dazu. Ich weiß nicht, ob dies von Bethesda erlaubt worden ist (ich hätte ihn ohne Erlaubnis nicht hochgeladen, wäre ich dafür verantwortlich gewesen), meine aber, dass dem TA auf Nachfrage bisher immer die Verbreitung der dritten Auflage verwehrt wurde. Logisch, denn mit der Collector's Edition von Oblivion ließ sich noch Geld verdienen. Rein rechtlich dürften wir ja nicht einmal Ingame-Bücher hochladen. Ist also schwieriges und rutschiges Terrain. -- Crashtestgoblin (disputatio) 00:00, 8. Mai 2012 (CEST)
- Dann hoffen wir mal, dass Bethesda auch weiterhin ein so erfolgreiches Unternehmen bleibt. Geldschwierigkeiten würden sie sicherlich dazu treiben auf ihr Recht zu bestehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schließlich veröffentlicht der Almanach urhebrechtsgeschützte Materialien, die nicht für den privaten Nutzen hochgeladen werden, sondern der Allgemeinheit gezeigt werden. Die Rechtslage eurer Aktivitäten, soweit ihr keine ausdrückliche Erlaubnis von Bethesda habt, ist meiner Meinung nach also nicht schwierig oder rutschig, sondern eindeutig. Der Betreiber der Seite und die Uploader bzw. Vervielfältiger werden also mächtig blechen müssen, sollte jemals etwas beanstandet werden. --Vedam Dren 16:11, 8. Mai 2012 (CEST)
- Der Betreiber der Seite und die Uploader bzw. Vervielfältiger werden also mächtig blechen müssen, sollte jemals etwas beanstandet werden, die Betreiber der Seite würden nur belangt werden, falls sie keinen Haftungsausschluss in den AGB (Haben wir ein AGB?) haben. Dann würden nur die Uploader belangt werden, was allerdings extrem umständlich ist, da diese erst einmal ausfindig gemacht werden müssen. Was jedoch nahezu unmöglich ist, zumindest bei solch kleinen Vergehen — Johannes (Death-lord) 18:32, 8. Mai 2012 (CEST)
- Dann hoffen wir mal, dass Bethesda auch weiterhin ein so erfolgreiches Unternehmen bleibt. Geldschwierigkeiten würden sie sicherlich dazu treiben auf ihr Recht zu bestehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schließlich veröffentlicht der Almanach urhebrechtsgeschützte Materialien, die nicht für den privaten Nutzen hochgeladen werden, sondern der Allgemeinheit gezeigt werden. Die Rechtslage eurer Aktivitäten, soweit ihr keine ausdrückliche Erlaubnis von Bethesda habt, ist meiner Meinung nach also nicht schwierig oder rutschig, sondern eindeutig. Der Betreiber der Seite und die Uploader bzw. Vervielfältiger werden also mächtig blechen müssen, sollte jemals etwas beanstandet werden. --Vedam Dren 16:11, 8. Mai 2012 (CEST)
- Ein Haftungsausschluss im Impressum oder sonstwo bringt nichts. Scans aus den Artbooks nehmen wir hier nicht mit auf, da diese geschützt sind. Bei dem Beispiel der ersten Auflage des kleinen Tamriel-Almanachs liegt der Unterschie darin, dass dieser keinen Copyright-Vermerk hat, die dritte Auflage dagegen schon. Daher nehmen wir letztere auch nicht mit in den Almanach auf, ebenso bedienen wir uns nicht bei Bildern die z.B. aus dem "The Art of Skyrim" stammen. Die einzigen Bilder die wir daraus haben sind die, die offiziell veröffentlicht wurde. --Scharesoft 19:00, 8. Mai 2012 (CEST)
- Recht <3 Mein Thema als angehender Jurist. Ich schreib bei etwas mehr Zeit noch etwas ausführlicher darüber, aber zu dem Punkt KRK I muss ich mich jetzt schon melden. Ich weiß nicht ob niemand meine Einleitung gelesen hat, wo ich die Situation klar dargelegt habe. Der KRK I ist einfach ein unvollständiges Werk gewesen, dessen Übersetzung unvollständig war und welches ich mit eigenen Übersetzungen ergänzt habe. Was Janus da auf Nirn.de gemacht hat, war etwas ähnliches, aber nicht dasselbe(!) - er hat das ja sogar als eigenes Werk ausgegeben (zumindest entsteht der Eindruck bei unwissenden - davon mal abgesehen, dass es auch unvollständig ist und teilweise falsch transkribiert). Wir haben dies dagegen klar getrennt und es wird ersichtlich durch die Kommentierung, was von mir übersetzt wurde und was im Originaldokument stand. Diese Transparenz war mir persönlich auch sehr wichtig. Das mit dem (C)opyright hat weniger was zu tun, als dass wir hier quasi neues geistiges Eigentum geschaffen haben auf Basis eines anderen Werkes. Mit deutlicher Kennzeichnung ist dies also kein Problem. Ein Problem ist es eben wie gesagt, wenn man es so macht wir Janus damals auf Nirn.de. Zu den anderen rechtlichen Sachen später. --Deepfighter 21:19, 8. Mai 2012 (CEST)