Rechtmäßigkeit vom Uppen von Liedern auf Youtube

bauer

Hausbruder
Ja servus,

Ich hab hier nur eine kurze Frage:

Auf Youtube sind ziemlich viele Lieder eingestellt, meine Frage ist nun, wie es mit der Rechtmäßigkeit ausschaut, wenn man selbst ein paar Songs einstellen möchte.

MfG

bauer
 
Wenn du die Erlaubnis des Künstlers bzw. des Copyright-Inhabers hast, sollte das kein Problem sein. Andernfalls wäre es ein Verstoß gegen das Copyright und somit mehr oder weniger illegal.
 
Du brauchst aber keiner Angst vor einer Strafe zu haben ;) Sie werden gelöscht sollten sie das Lied erkennen und du keine Rechte daran besitzt.
 
Oh, ja. Das vergaß ich zu erwähnen. Und beim runterladen...das ist so ne Grauzone. Wenn das Copyright schon beim uploaden verletzt wurde, ist das downloaden meiner Meinung nach nicht so schlimm.
 
Wenn das Copyright schon beim uploaden verletzt wurde, ist das downloaden meiner Meinung nach nicht so schlimm.
So lange Du kein Anwalt bist, ist deine Meinung für die Rechtssprechung leider völlig irrelevant.

Tatsache ist:

  1. Stellt Youtube fest, dass ein Video gegen geltendes Recht verstößt, wird es gelöscht - mehr oder weniger schnell.
  2. Verstößt Du als Account-Besitzer nicht regelmäßig gegen Nutzungsbestimmungen und bei dir geltendes Recht, ist es unwahrscheinlich, dass Youtube oder die zuständige Rechtsverfolgung(Staatsanwaltschaft, Abmahnanwälte) etwas gegen dich unternimmt - ausgeschlossen ist es aber auch bei kleinen Fischen nicht.
  3. Zum Downloaden sagen die AGB von Youtube eigentlich nötige:
    Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
    Demnach ist das Downloaden von Youtube untersagt. Ob die AGB rechtlich umsetzbar sind, sagt dir der Anwalt deiner Wahl.
 
Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

Obwohl das dämlich ist weil sowiet ich weiß werden beim streamen eh die Videos in den zwischenspeicher geladen.
 
Wenn das Copyright beim Upload verletzt wurde ist auch das Downloaden illegal.

Selbst Komponiertes und selbst Gespieltes, darfst du ohne Probleme hochladen - sobald du ohne ausdrückliche Erlaubnis oder Befugnis fremdes Eigentum mit in dein Video packst handelst du gegen das Urheberrecht. Die meisten Videos, die auf Youtube hochgeladen wurden, beinhalten Material von Künstlern, das nicht zur freien Vervielfältigung freigegeben wurde - mit Tricks werden Gegenmaßnahmen von Youtube umschifft. Grauzonen geschaffen.

Es zählt dabei aber nicht die persönliche Meinung und Einschätzung, sondern das Recht.

Danke, _Dice_ und Moesr, ja, es gibt Richter die tatsächlich so urteilen. :)
 
Die Frage ist jetzt, wie mir YouTube nachweisen will, dass ich mit einem YT-to-MP3-Converter ihre Videos anzapfe.

€: Was natürlich nicht heißen soll, dass ich soetwas mache. Ich hab nur meine Meinung dazu geäußert.
 
Es interessiert Youtube gar nicht, was du machst, diese sichern sich selbst nur rechtlich ab.