Das Urheberrecht am Spiel hat Bethsoft (Zenimax, oder wer auch immer, krieg die nie unter einen Hut).
Jede einfache Mod die man mit dem Editor und Inhalten aus dem Spiel erstellt verbleibt bei Bethsoft, da kann sich ein Autor noch so aufregen, der kann höchstens auf die Höflichkeit pochen ihm Bescheid zu geben.
Anders sieht das aus, wenns zB eine Quest(Reihe) wird, mit einer Story. Da kann man das Urheberrecht an der Story geltend machen, der Rest der Mod bliebe davon unberührt. Das muss dann aber auch eine wirkliche Story sein, kein simples Frage/Antwort Spiel das nach 5 Klicks erledigt ist, da wären wir dann bei der Schöpfungshöhe.
Dann gibts noch die Möglicheit eigener Inhalte, Texturen und dergleichen, wenn Schöpfungshöhe erreicht, hat man auch da das Urheberrecht.
Wie das bei gesprochenen Dialogen aussieht weiß ich nicht.
Eigene Musik dürfte auch eindeutig sein, wenn Eigenkomposition, dann eigenes Werk, somit Urheber.
Ausserdem räumt man als Autor Bethsoft automatisch ein Nutzungsrecht ein wenn man seine Mod veröffentlicht, sonst hätte das ganze gar keinen Sinn.
@Piet
'Erfunden' ist eine ganz andere Sache.
Ausschlaggebend ist, was genau hat der Autor gemacht. Hat er Material verwendet das ihm der Editor und das Spiel zur Verfügung stellen? Dann kannst du die Mod nehmen, nutzen, auch verändern, ohne groß nachfragen zu müssen. Die Höflichkeit gebietet natürlich es zu tun, aber wenn der Autor nicht erreichbar ist, hat er schlicht und einfach Pech gehabt.
Anders sieht das aus, wenn eines der Dinge zutrifft die ich oben beschrieben habe. Zum Beispiel eigene Texturen, da kann es sein, dass der Autor als Urheber gilt und dann *musst* du ihn fragen. Ist er nicht erreichbar, würde ichs einfach sein lassen, oder man spekuliert auf 'wird schon schiefgehen, ich erwähn ihn in den Credits'.
Eine eindeutige Aussage kann man da nicht treffen, das kann nur ein Jurist, wenn überhaupt.