Sie luden sich einst eine rechtlich geschützte MP3-Datei illegal aus dem Internet? Sie nutzten dafür eine Tauschbörse wie eMule oder eDonkey und fühlen sich seitdem unwohl, weil Sie fürchten, bald die Polizei vor Ihrer Türe begrüßen zu dürfen? Sie können unbesorgt sein, denn die Ordnungshüter wollen nur noch gegen Intensivnutzer vorgehen.
Die Generalstaatsanwälte gaben nämlich einen neuen Leitfaden aus, der für Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gilt. Darin empfehlen die Anwälte den Internetfahndern, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. In NRW drohen erst ab 200 Dateien Strafen, im Süden der BRD erst ab rund 3.000 Euro Schadenshöhe. In Sachsen-Anhalt sollen die Beamten erst ab 200 Filmen oder 3.000 Dateien reagieren.
Doch woher kommt auf einmal diese Trendwende? Die Behörden sehen sich als Instrument der Medienbranche missbraucht. Die Ermittlungen führen kaum zu Anklagen, die Schuld der Tauschbörsen-Nutzer sei meist zu gering. Ferner wollen die Kläger zumeist nur die Namen hinter IP-Adressen wissen, um dann zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können - auf Kosten der Steuerzahler.
Autor: Sebastian Thöing
Quelle: pcgames.de | Direktlink Artikel
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So dann frag ich einfach mal Fröhlich in die Runde: Was haltet ihr davon? Ist das Vorgehen gegen "Intensivtäter" eine gute Lösung, wäre es besser weiterhin "alles verklagen zu können was auch nur den geringsten Verstoß getan hat"? Oder ist das alles Unsinn und man sollte die Leute einfach in Ruhe weitermachen lassen?
mfg
Verganon