Allgemeine Frage zu Garantie bei PC-System

Admiral Adama

Reisender
Hallo.


Ich hab das Problem das mein Haupt-PC schon seit mehreren Wochen defekt ist, grund ist ein Stromausfall während der Windows XP Installation. Da ich XP danach noch mehrmals Installiert habe kann ich einen Software-Fehler ausschließen. Ich konnte allein nicht viel machen also wurde der PC, da ich noch garantie drauf habe, in die Werkstatt geschickt.

Problem... Sie haben nichts gefunden!! Ich weiß nicht unter welchen bedinungen die Geprüft haben aber sie behaupten tatsächlich das 3D-Mark Stundenland ohne Freeze lief, als mein PC wieder zuhause war gab es schon nach wenigen Minuten den ersten Freeze.... Jetzt sieht es so aus als müsste ich das Ding nocheinmal wegschicken... :cry:

Tja und diesmal will ich das er auch repairiert nachhause kommt deswegen will ich Hardwareversand (die Firma von der der PC stammt) mehr Infos zukommen lassen.

Jetzt ein paar Fragen:

- Verfällt mein Garantieanspruch in irgendeiner Weise wenn ich ihnen sage das der Hardwarefehler durch ein Stromausfall ausgelöst wurde?
Ich denke nämlich das es helfen würde wenn die Wissen wie der Fehler entstanden ist.


- Hab ich, falls der PC wieder zurückkommt und sie nichts finden anspruch darauf ihnen zu sagen das ich einen neuen will (also das gesamte System austauschen) oder ihnen gar zu sagen das ich mein Geld zurückwill?


Die Garantie geht über 2 Jahre und es sind erst 7 Monate vergangen, bestellt wie gesagt bei Hardwareversand.de und den PC selbst zusammengestellt.


Hoffe auf Hilfe,
Admiral Adama
 
Zu 2:
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht insbesondere dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag zu, wenn die gekaufte oder bestellte Sache mangelhaft ist. Das gilt jedoch nicht, soweit der Mangel die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindert. Voraussetzung für den Rücktritt ist außerdem, dass eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) trotz angemessener Fristsetzung gescheitert ist. Nur wenn eine Nacherfüllung unmöglich ist, bedarf es einer Fristsetzung nicht (§ 326 Absatz 5 BGB). Hat der Schuldner nur eine Teilleistung erbracht, kann der Käufer beziehungsweise der Besteller zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat (§ 323 Absatz 5 Satz 1 BGB).
Voraussetzung ist, dass der Vertragsgegenstand mit einem Sach- oder mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl verlangen, dass:
-der Verkäufer den Mangel beseitigt oder
-dass der Verkäufer eine mangelfreie Sache liefert.
[...]
Der Nacherfüllungsanspruch des Werkvertragsrechts entspricht im Wesentlichen dem Nacherfüllungsanspruch des Kaufvertragsrechts. Allerdings obliegt hier dem Unternehmer das Wahlrecht, ob er den Mangel beseitigt oder das Werk neu herstellt.

Da deine Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen ist, könntest du - sofern es für dich einen erheblichen Mangel bedeutet - vom Vertrag zurücktreten, ansonsten sollte eine Minderung drin sein.

Quelle:
http://www.rechtslexikon-online.de/Ruecktritt_zivilrechtlicher.html und
http://www.rechtslexikon-online.de/Nacherfuellung.html, siehe auch:
http://www.rechtslexikon-online.de/Minderung.html und
http://www.rechtslexikon-online.de/Kaufvertrag_Sachmangel.html


Zu Punkt 1 kann ich dir leider nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
deine Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen ist, könntest du - sofern es für dich einen erheblichen Mangel bedeutet - vom Vertrag zurücktreten, ansonsten sollte eine Minderung drin sein.


Also wenn ich das richtig verstehe kann ich meinen PC nicht einfach zurückgeben und mein Geld verlangen aber ich kann hingehen und verlangen das sie mir denselben PC neu geben falls sie es nicht hinkriegen ihm zu Repairiern?


Admiral Adama
 
Du solltest nicht vergessen die Mängel zu dokumentieren, damit du der Firma die dir den PC verkauft im zweifelsfall belegen kannst, dass dein PC nicht funktioniert.
 
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich meinen PC nicht einfach zurückgeben und mein Geld verlangen aber ich kann hingehen und verlangen das sie mir denselben PC neu geben falls sie es nicht hinkriegen ihm zu Repairiern?


Admiral Adama

Du kannst auch dein Geld zurückverlangen. Da durch einen Rücktritt deine Seite des Kaufvertrags ungültig wird, verliert der gesamte Kaufvertrag an Gültigkeit und somit ist auch die Geldübereignung ungültig. Aber du kannst natürlich auch, wie du richtig erkannt hast, einen neuen (identischen) PC verlangen.
 
Du solltest nicht vergessen die Mängel zu dokumentieren, damit du der Firma die dir den PC verkauft im zweifelsfall belegen kannst, dass dein PC nicht funktioniert.


Das hab ich auch vor, ich lege einen Brief bei in den ich jeden einzelnen Schritt dokumentiere und den Fehler genau beschreibe damit sie darauf eingehen können. Und nachdem Royal_Flush mir bestätigt hat das ich mein Geld auch zurückverlangen kann bzw. neuersatz verlangen kann werde ich das wohl im Brief mitverfassen, sollten sie nicht in der Lage sein den Fehler zu beheben würde ich mein Geld zurückwollen. (Bestell mir für dasselbe Geld dann nen viel Leistungsstärkeren :))

Müssen die es eine bestimmte Menge an malen versauen oder könnte ich Theoretisch jetzt schon mein Geld verlangen?


Admiral Adama
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Mangel den weder der Händler noch der Hersteller zu verantworten haben?
Vergiß es.

Warum? So wie ich das verstanden habe, ist sein neuer, selbst zusammengestellter PC bei der Installation von Windows abgestürzt. Danach traten Freezes auf. Somit liegt der Verdacht nahe, dass der Mangel bereits beim Vertragsabschluss bestanden hat.
 
Ooops. Falsch verstanden.


Mein PC hat 6 Monate lang funktioniert. DANN hab ich mal neu Aufgesetzt und WÄHREND der Windows XP Installation gab es einen Stromausfall. Übrigens weiß ich jetzt das es wohl das Netzteil ist....


Admiral Adama
 
Achso, dann hat Fennigohr wahrscheinlich recht... Habt ihr eine Blitzschutzversicherung?

PS: Achja, hätte mir eigentlich auffallen müssen:
Die Garantie geht über 2 Jahre und es sind erst 7 Monate vergangen, bestellt wie gesagt bei Hardwareversand.de und den PC selbst zusammengestellt.
Ich sollte mal besser lesen...
 
Habt ihr eine Blitzschutzversicherung?

Nein, unter anderem weil ich erst jetzt erfahren habe das es sowas gibt... :?

Aber ich werd den PC zurückschicken und einfach sagen das das NT einen Technischen Defekt nach den 7 Mons. hatte und fertig, notfalls kostet das Ding "nur" 50€ also könnte ich es auch selbst ersetzen, aber ich glaube HWV macht da keine Probs, ich kann ja wohl nichts dafür wenn der Strom ausfällt..


Admiral Adama
 
So wie ich das verstanden habe, ist sein neuer, selbst zusammengestellter PC bei der Installation von Windows abgestürzt.
Abgestürzt durch Stromausfall, womit der Mangel höchstwahrscheinlich nicht bereits bei Auslieferung bestand, was der Fall sein müsste um Mängelhaftung geltend machen zu können. :)

Etwas anderes wäre es, wenn man beweisen kann dass ein Mangel bereits vorlag als die Installation durchgeführt wurde. Kommt es währenddessen zum Stromausfall und erst dadurch der Mangel zum Vorschein, wäre das ein (versteckter) Mangel.
Wackelkontakt am Netzteil zB, aber den Beweis zu führen dürfte nicht einfach sein und mit Sicherheit ist ein neues Netzteil aus eigener Tasche bezahlt um einiges billiger als Sachverständige für ein Gutachten zu bezahlen (dessen Aussage völlig ungewiss ist).


ich kann ja wohl nichts dafür wenn der Strom ausfällt..
Der Garantiegeber auch nicht. *g*

Ohne entsprechende Versicherung und ohne Nachweis nicht schuldhaft oder fahrlässig den Stromausfall selbst verursacht zu haben, bzw alles getan zu haben einen Schaden durch Stromausfall zu vermeiden, oder dem Nachweis eines Mangels bei Auslieferung, gibt es niemanden der Ersatz leistet, klassischer Fall von 'Pech gehabt', oder auch 'höhere Gewalt'.
 
@Fennighor:


Stimmt auch wieder, aber ich denke nicht das es denen auffällt das das Netzteil wg. Stormausfall kaputtgegangen ist sodern durch nen Fehler, ich glaub nicht das die das so genau überprüfen. Wenn ich es einfach hinsende und sage es wäre Kaputt glaube ich nicht das sie mir dann sagen es sei mein Verschulden. Oder merkt man das irgendwie wenn´s n´Stromausfall war?


Admiral Adama
 
Mit dem Motto "Geld zurück" wirst du hierbei nicht weit kommen, da es sich in dem Fall (wenn der Händler den Deal akzeptiert) um eine Wandlung/Rücknahme handelt. Das heißt du bekommst nur einen geminderten Kaufpreis erstattet, meist ist wohl eine Minderung von etwa 3% pro Nutzungsmonat nach dem Kaufdatum üblich. Wie das genau bei deinem Händler läuft solltest du aber bessser selber erfragen.
 
Oder merkt man das irgendwie wenn´s n´Stromausfall war?
Kommt drauf an wie gut die sind. Genügend Sachverstand vorausgesetzt würd ich sagen, Ja, kann man merken, bzw lässt sich feststellen.


Mich wundert ja, dass die das System mit 3D Mark haben laufen lassen können und bei dir hängt sich das System schon nach wenigen Minuten auf.
Dokumentiere das doch ganz einfach, mache Bilder davon wie du das System nutzt und wie es sich aufhängt, das schickst du dann mit dem PC zusammen wieder ein, mal sehen was passiert.
 
@Fennighor:


Naja, die Fehler treten sehr unterschiedlich auf. Es gab echt Tage an denen der PC reibungslos ging, ich hab mal ne ganze Nacht lang Tests laufen lassen und es gab kein Problem. Am Tag danach beim normalen Deskopbetrieb gab´s wieder welche...

Ich denke die hatten einfach zufälligerweise keinen. Ich habe den PC schon zurückgeschickt, mit einem Brief als Anhang in den steht das es das NT ist und sie es austauschen sollen. Tee trinken und Abwarten. :)


Admiral Adama
 
Nur mal kurz zur Erläuterung:
Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hast nicht du, sondern der Hersteller den Nachweis zu erbringen, dass das Gerät nicht von Anfang an mangelhaft war. (Beweislastumkehrung) Dies dürfte ihm relativ schwer fallen, es sei denn, er untersucht den Rechner genau und erkennt die Ursache für das Problem.

Andererseits, wenn du ehrlich bist, musst du zugeben, dass den Defekt nicht der Händler, sondern du zu verschulden hast. Somit läge auch kein Grund für Gewährleistung vor, denn warum soll der Händler dafür haften, dass bei dir zuhause Stromausfall war?

Jetzt kannst entscheiden, ob du ehrlich bist oder beim Hersteller Druck machen willst (um dann ewig mit dem schlechten Gewissen zu leben ;))
 
Jetzt kannst entscheiden, ob du ehrlich bist oder beim Hersteller Druck machen willst (um dann ewig mit dem schlechten Gewissen zu leben

Ich formulier den Satz mal um: Ich kann mit dem Gewissen Leben 60 Euro gespart zu haben für einen Defekt für den eigentlich keiner was kann. Ich hatte einen Überspannungsschutz am PC, automatischen Neustart aus und es war auch kein Sturm. Der Stromausfall kam so plötzlich wie der Strom wieder da war. Es war nur für 1,5 Sekunden schwarz, danach war der Strom wieder da.

Und ein normaler PC sollte sowas eig. aushalten, denn mein alter war zu dem Zeitpunkt ebenfalls an, und siehe da: Ihm ist nicht, rein garnichts, passiert. Also war die Ware irgendwie doch nicht so hochqualitativ bzw. hatte irgendwo einen versteckten Fehler/schwäche die dafür sorgte das sie bei dem kleinsten Irgendwas kaputtgeht. So seh ich das.


Admiral Adama