Kaiserliches Rechtswesen

(Weitergeleitet von Kaiserliche Gesetz)
Vorder- und Rückseite einer Septimmünze von 3Ä 433 mit der Umschrift "THE EMPIRE IS LAW; THE LAW IS SACRED" (Das Kaiserreich ist Gesetz; Das Gesetz ist heilig) auf dem Avers

Das Kaiserliche Rechtswesen umfasst die im Kaiserlichen Gesetz von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten Kaiserreich von Tamriel gültigen Rechtsnormen sowie das kaiserliche Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in Cyrodiil[1] beziehungsweise in der frühen kaiserlichen Geschichte[2] und bildet bis heute den rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle Bürger im Reich verpflichtend.[3]

Allgemeines

Kaiserliches Gesetz und Rechtsgrundprinzip

Das kaiserliche Gesetz bildet die Grundlage des kaiserlichen Rechtssystems. In ihm sind sämtliche von der kaiserlichen Regierung erlassenen verbindlichen Rechtsnormen aufgeführt und es regelt die Strafverfolgung sowie das Ausmaß der Strafen für ein begangenes Verbrechen. Das kaiserliche Gesetz gilt als absolut bindend und unumstößlich für jeden Reichsbürger, was anhand der Umschrift auf der Vorderseite (dem Avers) einer Septimmünze aus dem Jahr 3Ä 433 gesehen werden kann, auf der es heißt "THE EMPIRE IS LAW; THE LAW IS SACRED" (das Kaiserreich ist Gesetz; das Gesetz ist heilig).

Das kaiserliche Rechtssystem fußt hierbei auf dem Grundprinzip, welches von Marukh in der ersten Ära formuliert wurde und welches auch heute noch seine Gültigkeit hat:[3]

Alle sind schuldig, bis sie ihre Unschuld bewiesen haben.

Rechtliche Grundlagen

Wird eine Person somit einer Tat beschuldigt, so gilt sie zunächst einmal für schuldig, bis es ihr gelingt, die kaiserlichen Behörden und Magistrate davon zu überzeugen, dass sie unschuldig ist, beziehungsweise die Behörden – durch Ermittlungen und Untersuchungen – zu der Überzeugung gekommen sind, dass die beschuldigte Person unschuldig ist.

Reichsgesetz contra regionales Gesetz

Neben dem reichsweit geltenden Kaiserlichen Gesetz gibt es darüber hinaus auch regionale Gesetze in den einzelnen Provinzen und deren Herrschaftsgebieten.[3] Diese haben neben dem kaiserlichen Gesetz für jeden Bürger des jeweiligen Herrschaftsgebietes volle Gültigkeit.[4] Um Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen dem Reichsgesetz und dem regionalen Gesetz zu verhindern gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Morrowind regelte so zum Beispiel der Waffenstillstandsvertrag die genauen rechtlichen Kompetenzen der Fürstenhäuser.[5] Ansonsten gilt vermutlich der Grundsatz "Reichsrecht bricht Landesrecht", was bedeuten würde, dass im Zweifelsfall das kaiserliche Gesetz gegenüber den regionalen Verordnungen und Gesetzen überwiegt.[6] Dass in bestimmten Fällen wie beispielsweise zwischenprovinzlichen Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt beim Reich liegt, zeigt der West-Niben-Konflikt zwischen Elsweyr und der Grafschaft Leyawiin, in welchem die kaiserliche Regierung als vermittelnde und richtende Partei fungierte.[7]

Tatbestände/Verbrechen

Die verschiedenen, im kaiserlichen Gesetz als Verbrechen aufgeführten Delikte lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:[8]

  • widerrechtliches Eindringen
  • Tätlichkeiten
  • illegale Aktivitäten
  • Störung der Totenruhe
  • Verschwörung und Verrat

Widerrechtliches Eindringen

Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.[3]

Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen Person befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels Levitation darüber schwebt.[3] Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen.

Tätlichkeiten

Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder magischen Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.[3] Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer Personen mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.[3] Neben dem Ausführen einer Tätlichkeit ist dabei auch die Anstiftung oder Inauftraggebung zu einer solchen, beispielsweise durch das Herbeirufen der dunklen Bruderschaft mittels des schwarzen Sakramentes, verboten.[9]

Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tödliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.[10] Des Weiteren ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt:

Auch das Töten von Gesetzlosen wie Banditen oder Marodeuren wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom Reich her als Rechtlose betrachtet werden.[11]

Illegale Aktivitäten

Skooma, Mondzucker und eine Skooma-Pfeife

"Illegale Aktivitäten" ist ein sehr weit gefächerter Begriff und umfasst daher viele Tatbestände, allen voran Diebstahl, Taschendiebstahl, Landstreicherei, Schmuggel, Drogenhandel, Piraterie und Korruption.

Diebstahl bezeichnet dabei nach kaiserlicher Rechtsauffassung das unerlaubte Entwenden eines Besitzes von einer Person ohne deren Erlaubnis, wobei Diebstahl sich auf das Entwenden eines Objektes aus einem Haus oder Geschäft bezieht, während Taschendiebstahl das unerlaubte Entwenden eines persönlichen Besitzstückes umfasst, dass eine Person am eigenen Leib trägt.[3] Landstreicherei ist, laut kaiserlicher Rechtsdefinition, "jeder Akt von Untätigkeit, Störung, Betteln oder ungebührlichen Betragen gegenüber einer Person mit Arbeit, Gold oder einem Heim."[3]

Eines der am weitesten verbreiteten Verbrechen ist der Schmuggel. Das Gesetz definiert Schmuggel hierbei als die Ein- und/oder Ausfuhr eines entweder illegalen Objektes oder eines legalen Objektes, ohne die dafür anfällige Steuer zu entrichten.[3] Die häufigsten Schmuggelgüter sind dabei wertvolle Waren wie Ebenerz, Vulkanglas, seltene Waffen und Rüstungen sowie illegale Dinge wie Skooma und Mondzucker. Es werden aber auch vermeindlich unscheinbare Dinge wie Alkoholika geschmuggelt, um die auf sie belegten Steuern nicht bezahlen zu müssen.[13]
Besonders der Drogenschmuggel und -handel, insbesondere der Droge Skooma, ist ein häufiges Problem. Das Kaiserreich hat den Handel mit der Droge verboten,[13] weshalb besonders sie von Kriminellen gerne geschmuggelt wird und in diesen Kreisen Gerüchten zur Folge sogar als eine Art Währung gelten soll.[14]
Neben diesen Dingen wird auch jeglicher Handel mit dwemerischen Artefakten als Schmuggel beziehungsweise illegal angesehen, da sie per Gesetz persönliches Eigentum des Kaisers sind und daher der Handel mit ihnen als Verrat angesehen wird.[15]

Die Totenkopfflagge dient als Zeichen der Piraten

Eine Mischung aus den oben genannten Delikten ist die Piraterie. Unter Piraterie werden sämtliche Verbrechen zusammengefasst, die auf See oder in Küstennähe geschehen, also Überfälle auf Handelsschiffe und küstennahe Orte, aber auch der Schmuggel zur See.[16]

Korruption ist ein weiters Verbrechen, dass unter illegale Aktivitäten fällt. Unter Korruption fallen Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme oder -gewährung.[17] Korruption wird oftmals kaiserlichen Behörden vorgeworfen, da viele in der Bevorteilung kaiserlicher Institutionen via Monopolen ein korruptes Vorgehen des Kaiservolkes sehen. So beschuldigte beispielsweise das Haus Redoran die kaiserlichen Behörden der Korruption, als die Rechte für die Ausbeutung der Caldera-Ebenerzmine an kaiserliche Anteilhaber gingen, die hohe Bestechungsgelder gezahlt haben sollen, statt an die einheimischen Fürstenhäuser.[18] Und 3Ä 433 wurde mit Audens Avidius ein Wachhauptmann der kaiserlichen Wache der Korruption überführt, nachdem er Ladenbesitzer in der Kaiserstadt unter Ausnutzung seiner nahezu unantastbaren Stellung als Wachhauptmann erpresste.[19]

Störung der Totenruhe

Die Störung der Totenruhe umfasst alle Verbrechen, die mit den Körpern verstorbener Personen zu tun haben, also Leichenschändung, Grabräuberei und zu einem gewissen Grad Nekromantie.

Das kaiserliche Gesetz sieht sowohl den Körper als auch den Geist einer Person als deren Eigentum an, wobei dieses Eigentumsrecht nicht nach dem Tod der Person erlischt. Um den Körper eines Verstorbenen somit beispielsweise für wissenschaftliche Untersuchungen nutzen zu können bedarf es vorher des Einverständnisses der Person.[20] Das kaiserliche Gesetz verbietet dabei die Praxis der Totenbeschwörung nicht, lediglich das öffentliche Zurschaustellen eines lebenden Toten ist verboten,[20] der Erwerb und die private Verwendung eines Leichnams durch einen Magier jedoch ist erlaubt.[21] Die Magiergilde hat unter Erzmagier Hannibal Traven jedoch die Totenbeschwörung Ende der dritten Ära innerhalb der Gilde geächtet,[22] womit fraglich ist, inwieweit die kaiserliche Rechtspraktik generell mit der Praxis der Totenbeschwörung verfahren wird.[23] In Morrowind war die Nekromantie seit jeher verboten,[24] jedoch nicht das Herbeirufen von Ahnengeistern.[25]

In die selbe Sparte fällt auch die Leichenschändung. Da ohne Erlaubnis einer Person das Verwenden eines Leichnams beziehungsweise die Durchführung irgendwelcher Praktiken mit selbigem verboten ist, ist die unerlaubte Entwendung oder gar Schändung eines Leichnams egal zu welchem Zweck nicht gestattet. Selbiges gilt für Grabräuberei und die damit erfolgte Störung der Totenruhe, wobei das Ausrauben von Gräbern vom kaiserlichen Gesetz als ein besonders schweres Verbrechen angesehen wird.[26]

Verschwörung und Verrat

Jagar Tharn – einer der bekanntesten Verschwörer & Verräter in der tamrielischen Geschichte

Zu den schwersten Verbrechen nach kaiserlichem Recht zählen Verschwörung und insbesondere (Hoch-)Verrat. Verschwörung umfasst dabei das Treffen mehrerer Personen mit der Absicht, eine Straftat zu begehen zu wollen, eine selbige zu planen oder durchführen zu wollen. Verschwörung wird dabei nicht automatisch und direkt als besonders schwere Tat angesehen.[3]

Verrat und insbesondere Hochverrat hingegen zählt hingegen zu den schwersten Verbrechen überhaupt, welche durch das kaiserliche Gesetz festgelegt werden. Verrat wird dabei als jegliche direkte oder indirekte Handlung definiert, welche sich gegen einen verbündeten Herrscher oder Lehnsherren gerichtet ist und in irgendeiner Art der Verletzung des Selbigen resultiert.[3] Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei dem Verrat um eine physische Art der Verletzung, beispielsweise die Ermordung des Verratenen, oder um etwas einfacheres wie Befehlsverweigerung[27] oder bloßes Hintergehen des Lehensherren.[28]
Der schwerste Verrat in der jüngeren Geschichte Tamriels war dabei der des Jagar Tharn, welcher seinen Herren Uriel Septim VII verriet, die Macht an sich riss und für zehn Jahre den kaiserlichen Thron usurpierte, ehe er 3Ä 389 vom ewigen Champion seiner gerechten Strafe zugeführt wurde.[29]

Sonstige Bestandteile

Besitzrecht

Das kaiserliche Besitzrecht regelt sämtliche Dinge, die mit dem Besitz und dem Erwerb von Land durch eine Person oder eine Gruppierung zusammenhängen. Jeder Reichsbürger hat demnach das Recht auf Land, solange er eine Besitzurkunde für das jeweilige Grundstück besitzt. Eine solche Besitzurkunde muss bei den lokalen Behörden oder Regenten, die für das Grundstück zuständig sind, erworben werden.[30] Sobald einmal erworben kann mit dem Besitz getan werden, was dem Besitzer beliebt. Er kann sich ein Heim darauf errichten, sofern er eine Baugenehmigung besitzt, oder den Besitz weiterverkaufen.[31] Stirbt der Besitzer geht der Besitz an eine von ihm als Erben eingesetzte Person oder Gruppierung,[32] oder zurück an den Grundherren, der den Besitz vergeben hat.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Dingen zum Besitzrecht gibt es noch einige – teils regionale – Besonderheiten. Sollte es so vorkommen, dass zwei Personen mit gleichem Rang gleichwertige Besitzrechtansprüche auf ein Stück Land haben, so sieht das Gesetz es vor, dass zwischen beiden ein Duell um den Besitz abgehalten werden soll, woraufhin der Sieger selbigen dann erhält.[33]
Kaiserliche Institutionen und vermutlich auch generell Grundherren können im Bedarfsfall einen Besitzer enteignen, wenn das Land für ein wichtiges Projekt wie beispielsweise einen Hafen benötigt werden. So ein Fall geschah 3Ä 427, als die Kaiserliche Legion in Gnisis von der Witwe Vabdas die Besitzurkunde für ihr Land requirieren wollte, um in der Ortschaft einen weiteren Hafen zu bauen.[34]
In Himmelsrand gibt es bezüglich des Besitzrechtes eine regionale Besonderheit, die auf ein von Uriel IV im Jahr 3Ä 246 erlassenes Gesetz zurückgeht, um die Anhäufung von Besitz im Land der Nord durch ausländische Grundherren, die nie einen Fuß nach Himmelsrand setzen würden, zu verringern. Demnach fällt jeder Besitz und die damit verbundenen Titel an die Person, der es gelingt, einen Besitz wie ein Schloss länger als drei Monate besetzt halten kann.[35]

Levitationsgesetz

Die Kunst der Levitation, wie sie in der Schule der Veränderung gelehrt wurde, war lange Zeit ein anerkannter Zauber, mit dessen Hilfe man an verschiedene, ansonsten unerreichbare Orte schweben konnte. Im Jahr 3Ä 421[36] jedoch erließ die Regierung das so genannte Levitationsgesetz, welches die Nutzung und das Lehren der Levitation zumindest in Cyrodiil verbat. Inwieweit das Gesetz im gesamten Kaiserreich von Tamriel jedoch galt ist fraglich. In Morrowind war Levitation im Jahr 3Ä 427 noch legal, was jedoch auch an den im Waffenstillstandsvertrag festgelegten Sonderrechten für die Provinz liegen könnte.

Mündigkeit

Ab welchem Alter eine Person nach kaiserlichem Recht als mündig gilt ist nicht direkt bekannt und kann gegebenenfalls je nach Provinz variieren. So gilt man in Himmelsrand ab dem sechzehnten Lebensjahr als mündig,[37] aber ob dies eine reichsweite oder nur eine rein nordische Regelung darstellt ist nicht bekannt.

Sklaverei

Hauptartikel: Sklaverei

Sklaverei war lange Zeit ein heikles Thema in der tamrielischen Gesellschaft. Im Kaiserreich von Tamriel, allem voran in Cyrodiil war die Praxis seit jeher geächtet und dahingehend via Gesetz verboten. Auch andere Regionen und Provinzen, in denen die Praxis lange Bestand hatte, haben sich noch vor dem Eintritt in das Kaiserreich von sich aus dagegen ausgesprochen, wie beispielsweise Valenwald und Summerset.[38] Lediglich Morrowind praktizierte auch unter kaiserlicher Herrschaft bis kurz vor Ende der dritten Ära die Sklaverei, nachdem sie im Waffenstillstandsvertrag mit dem Kaiserreich als Zugeständnis für den Beitritt festgelegt wurde.[39] Ende der dritten Ära hat schließlich auch Morrowind unter König Hlaalu Helseth die Sklaverei abgeschafft, nachdem das Kaiserreich die Regierung in Gramfeste schon länger darum gebeten hatte, diesen Schritt zu tätigen.[40] Seitdem ist die Sklaverei auf dem gesamten tamrielischen Kontinent offiziell abgeschafft und verboten.

Strafverfolgung und -verurteilung

Ein Steckbrief

Die Strafverfolgung beginnt im Reich bei den lokalen Strafverfolgungsbehörden, allen voran den örtlichen Wachen. Welche Organisation dabei für die Strafverfolgung zuständig ist entscheidet sich an der Zugehörigkeit des Gebietes, in dem das Verbrechen verübt wurde. So sind in Städten in erster Linie die örtlichen Stadtwachen zuständig, während in den Herrschaftsgebieten von beispielsweise örtlichen Monarchen oder Fürstenhäusern deren Wachen zuständig sind. Im Morrowind des Jahres 3Ä 427 oblag die Strafverfolgung in den Gebieten der Fürstenhäuser rein deren Wachen, im Tempelterritorium den Ordinatoren und in kaiserlichen Gebieten der kaiserlichen Legion.[41] An manchen Orten kann es sein, dass zwei Strafverfolgungsbehörden gleichzeitig beziehungsweise nebeneinander existieren. In der Kaiserstadt beispielsweise werden alle Stadtbezirke durch die Kaiserliche Wache bewacht, lediglich der Palastbezirk steht unter dem Schutz der kaiserlichen Palastwache.

Sofern ein Verbrecher nicht von den Wachen auf frischer Tat ertappt und bestraft wird beginnen die Strafverfolgungsbehörden mit Ermittlungen. Je nach Größe und Bedeutung des Verbrechens ermitteln entweder einige wenige Wachen[42] oder ganze Heerscharen an Ermittlern.[43] Die Untersuchungen beinhalten dabei in der Regel das Befragen von etwaigen Zeugen, Spurensicherung am Tatort und – im Falle eines Gewaltverbrechens mit Todesfolge – eine Leichenschau.[44] Ergeben sich durch diese Ermittlungen konkrete Hinweise auf den oder die Täter versuchen die zuständigen Behörden, diesen zu verhaften und der für das Verbrechen vorgesehenen Strafe zuzuführen. Dabei wird in der Regel ein Kopfgeld auf den Beschuldigten ausgesetzt und dieser nicht selten steckbrieflich gesucht, um auch die Bevölkerung dazu zu verleiten, Hinweise zum Aufenthaltsort des Täters zu verraten. Gerät ein Verbrecher dann in die Hände der Wache und widersetzt sich der Verhaftung kann es vorkommen, dass die Wachen versuchen, ihn unter Anwendung von Gewalt zu verhaften, was nicht selten auch einmal im Tod des Beschuldigten enden kann.

Wird der Täter jedoch verhaftet wird er dem für den Verhaftungsbereich zuständigen Magistrat vorgeführt, welcher dann das Verfahren gegen ihn in die Wege leitet und die Strafe für das begangene Verbrechen festlegt.[45]

Strafen

Das kaiserliche Rechtswesen sieht für jegliches Verbrechen verschiedene Arten von Strafen vor, welche sich je nach Art und Schwere des Verbrechens unterscheiden können. Während bei manchen Verbrechen durchaus mehrere verschiedene Bestrafungsmöglichkeiten bestehen stehen auf manche Verbrechen bestimmte Strafen, ganz egal, wie schwerwiegend das Verbrechen letztendlich war.

Bußgelder, Arbeitsdienst und Gefängnisstrafe

Ein Zellentrakt im kaiserlichen Gefängnis in der Kaiserstadt

Bei weniger schweren Verbrechen sieht das kaiserliche Gesetz die Entrichtung eines Bußgeldes an die zuständigen Wachen vor. Die Höhe des Bußgeldes wird hierbei von den Magistraten festgelegt und schließlich an die Wachen bezahlt.[46] Je nach Verbrechen kann die Höhe des Bußgeldes variieren und zwischen 100 und 1000 Septimen liegen.[47]

Handelt es sich bei der Tat um ein schwereres Verbrechen beziehungsweise eine Wiederholungstat oder der Beschuldigte kann das ihm auferlegte Bußgeld nicht bezahlen sieht das kaiserliche Recht eine Haftstrafe in einem Gefängnis vor. Gefängnisstrafen können dabei auch in Zusammenhang mit einem Bußgeld verhängt werden, was bedeutet, dass ein Täter für ein begangenes Verbrechen ein Bußgeld bezahlen muss und dann auch noch ins Gefängnis muss. Alternativ zum Gefängnis können insbesondere junge Straftäter dazu verpflichtet werden, einer religiösen Gemeinschaft beizutreten. [48]

Bußgelder und/oder Gefängnisstrafen werden auf die folgenden Verbrechen herhoben, wobei wie erwähnt die Schwere des Verbrechens sowie auch die Frage danach, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder nicht, eine Rolle spielen:

  • Einbruch[3]
  • Hausfriedensbruch[3]
  • Angriff[3]
  • Mord[3]
  • kriminelle Verschwörung[3]
  • Landstreicherei[3]
  • Schmuggel[3]
  • (Taschen-)Diebstahl[3]
  • Korruption[49]
  • Erpressung[48]

Todesstrafe

Die Hinrichtung eines Sturmmantelsoldaten in Helgen durch Enthauptung

Bei besonders schwerwiegenden Verbrechen sieht das kaiserliche Rechtssystem die Bestrafung des Täters beziehungsweise der Täter mit dem Tod vor. Besonders im Falle von (Hoch-)Verrat gegenüber einem Lehnsherren[3] oder gar dem Kaiser sieht das Rechtswesen keine andere Art der Bestrafung als die Todesstrafe vor, aber auch im Fall von Grabräuberei[50], Schmuggel[3] und vermutlich auch Piraterie.

Die Hinrichtung eines Verurteilten kann dabei wohl auf verschiedene Arten erfolgen. Bekannte Formen sind unter anderem Enthauptung[51] und Erhängen.[52]

Literaturverzeichnis

Anmerkungen

  1. Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "[...] Gesetze(n) des Kaiservolks [...]"
  2. Vermutung basierend auf Rechtliche Grundlagen, wo es heißt, dass der Grundsatz des Gesetztes auf Marukh zurückgehe
  3. 3,00 3,01 3,02 3,03 3,04 3,05 3,06 3,07 3,08 3,09 3,10 3,11 3,12 3,13 3,14 3,15 3,16 3,17 3,18 3,19 3,20 3,21 Siehe Rechtliche Grundlagen
  4. Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz sowie die Gesetze und Bräuche der dunmerischen Fürstenhäuser regieren Morrowind."
  5. Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Konflikte zwischen den Gesetzen des Kaiservolks und denen der Fürstenhäuser werden durch den Waffenstillstandsvertrag geregelt, der die meisten örtlichen Regierungsaufgaben den Räten der dunmerischen Fürstenhäuser vorbehält. Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."
  6. Wie gesagt: vermutlich!
  7. Siehe Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage), Kapitel Zucker und Blut: Die Katzen des Südens
  8. Diese Einteilung wird so nie offiziell vorgenommen und erfolgt dahingehend durch den Hauptautor dieses Artikels
  9. Siehe Öffentliche Bekanntmachung von Adamus Philida
  10. Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Gemäß den Sitten des Kaiservolks ist das Töten gerechtfertigt im Krieg, zur Selbstverteidigung, der Verteidigung von Eigentum und der Verteidigung der Ehre. [...]Banditen haben keine Rechte und dürfen ohne Erlaubnis und Bestrafung getötet werden."
  12. Siehe TES III-Dialogoption "Morrowind-Legenden" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz und die Bräuche schreiben vor, dass das Töten in folgenden Fällen recht und billig ist: im Krieg, zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Besitz, zur Verteidigung der Ehre und in sanktionierten Staatsangelegenheiten."
  13. 13,0 13,1 Siehe TES III-Dialogoption "Schmuggel" (unter "Topics"): "Schmuggel ist ein großes Geschäft. Das Kaiserreich sagt, wir dürfen nicht mit Skooma, Mondzucker, Ebenerz, Dwemer-Artefakten, exotischen dunmerischen Waffen und Rüstungen sowie mit Sklaven handeln. Deshalb handeln die Schmuggler mit diesen Dingen. Die Schmuggler schmuggeln auch Greef, Shein, und Sujamma, um die Steuerabgaben für das Kaiservolk zu umgehen."
  14. Siehe TES III-Dialogoption "Skooma" (unter "Topics"): "Skooma ist eine illegale Droge, die aus raffiniertem Mondzucker hergestellt wird. Kriminelle verwenden sie als eine Art Währung."
  15. Siehe TES III-Dialogoption "Dwemer-Artefakte" (unter "Topics"): "Der Kaiser hat jedoch alle neu entdeckten Dwemer-Artefakte zum Besitz der Krone erklärt und den Handel damit verboten. Zwar gilt der Schmuggel von Dwemer-Artefakten somit als Verrat, es gibt aber dennoch Schmuggler, die für dieses profitable Verbrechen das Risiko der Exekution eingehen."
  16. Siehe Piraterie für genaueres
  17. Siehe hier
  18. Siehe TES III-Dialogoption "Korruption des Kaiservolks" (unter "Topics"): "Ausbeutung der Ebenerzlager in Caldera erhielten – und nicht ein einheimisches Fürstenhaus oder örtliche Kolonisten? Große, fette Bestechungsgelder. Glaubt mir. Und Freunde in wichtigen Positionen."
  19. Vgl. TES IV-Quest "Kaiserliche Korruption"
  20. 20,0 20,1 Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Das Kaiserreich beschützt Körper und Geist als Eigentum, welches nicht ohne Erlaubnis des Besitzers genutzt werden darf, und öffentliche Zurschaustellung der lebenden Toten ist weitgehend verboten. Doch Nekromantie selbst verstößt nicht wirklich gegen das Gesetz."
  21. Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Magier können Leichen und Seelen für Forschungen erwerben und im Privaten mit ihnen tun, was ihnen beliebt."
  22. Siehe TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): "Es war richtig von Erzmagier Traven, Totenbeschwörung aus der Gilde zu verbannen. Seht, was passiert ist: Sie haben mehrere von uns getötet!"
  23. Siehe hierfür u.a. TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): "Totenbeschwörung mag in Cyrodiil legal sein, aber nur wenige werden zugeben, dass sie sich damit beschäftigen, jetzt, wo die Magiergilde sie verboten hat."
  24. Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Nekromantie ist nach unserer Sitte und Religion sowohl illegal als auch äußerst bösartig."
  25. iehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Unser Brauch, die Seelen unserer Toten zu binden, um unser heiliges Familiengut zu schützen, ist unser gutes Recht; sowohl das Tempel- als auch das Kaiserliche Gesetz stellen ihn unter Schutz."
  26. Siehe TES IV-Queststage "MS29/90" (unter "Quests"): "Agarmir ist erschlagen worden. Da die Strafe für Grabräuberei üblicherweise der Tod ist, scheint es irgendwie, dass dem Recht Genüge getan wurde."
  27. Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Ich fordere Euch ein letztes Mal auf: Gebt mir Chrysamere, oder Ihr macht Euch des Hochverrats schuldig und werdet durch meine Hand sterben."
  28. z.B. durch den Herzog von Felsschlucht in Die Wolfskönigin – Band VI
  29. Siehe The Elder Scrolls: Arena, Jagar Tharn, Kaiserliches Simulacrum und Ewiger Champion für genaueres
  30. So beispielsweise die Urkunde über Gut Rethan bei Baren Alen oder durch Regulus Terentius von Bravil (siehe TES IV-Dialogoptin "HouseBuyBravil" (unter "Topics"): "Nun gut. Ich werde meinen Majordomus die Besitzurkunde ausstellen lassen. Hier ist Euer Schlüssel.")
  31. Siehe hierfür beispielsweise Velwyn Benirus (siehe TES IV-Dialogoption "Greeting/MS02" für genaueres (unter "Topics"): "Hallo, ich bin Velwyn Benirus. Wenn Ihr ein Haus sucht – ich verkaufe gerade eine Villa zu einem sehr guten Preis.")
  32. Siehe z.B. DLC Frostcrag Spire
  33. Siehe Wie Orsinium an die Orks fiel
  34. Siehe TES III-Dialogoption "Besitzurkunde" (unter "Topics"): "Mansilamat Vabdas ist kürzlich in der Eiermine gestorben. Er hinterlässt seiner Frau ein Stück Land, das wir für einen weiteren Hafen gebrauchen könnten. Versucht, mit der Witwe Vabdas zu reden und die Urkunde für ihr Land zu bekommen. Lasst ein 'Nein' nicht als Antwort gelten. Bringt mir diese Besitzurkunde."
  35. Siehe Die einsame Wache
  36. Siehe TES IV-Dialogoption "ICAllNQDResponses" (unter "Conversation"): "Zwar ist er nicht mehr der Jüngste, aber die Kunst der Veränderung beherrscht er wie niemand sonst. Er lehrte bereits vor dem Levitationsgesetz von 421."
  37. Siehe Brief des Vogts an Aventus Aretino, in welchem es heißt, dass dieser bis zu seinem "16. Lebensjahr" im Waisenhaus bleiben müsse.
  38. Siehe TES III-Dialogoption "Sklaverei" (unter "Topics"): "Die Sklaverei ist durch die Gesetze in Morrowind geschützt. Sie ist im restlichen Kaiserreich verboten und wird als Barbarei angesehen. Auf der Insel Summerset und in Valenwald wurde sie abgeschafft, lange bevor sie in das Kaiserreich eingegliedert wurden."
  39. Siehe TES III-Dialogoption "Sklaverei" (unter "Topics"): "Im Waffenstillstandsvertrag wurde die Sklaverei akzeptiert, und die Fürstenhäuser widersetzen sich jeder Beschneidung ihrer Rechte aus dem uralten Vertrag, den das Kaiserreich und die Dunmer schlossen."
  40. Siehe Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage), Kapitel Der Tempel: Morrowind
  41. Siehe TES III-Dialogoption "Wache" (unter "Topics"): "Wachen erhalten den Frieden und machen Jagd auf Kriminelle. Jeder Distrikt hat seine eigenen Wachen: Legionssoldaten in den Distrikten des Kaiservolks, Ordinatoren in den Tempel-Distrikten, Redoran-, Hlaalu-, und Telvanni-Wachen in den Distrikten ihrer jeweiligen Fürstenhäuser."
  42. Wie beispielsweise im Fall der Ermordung von Bradon Lirrian
  43. Wie beispielsweise im Fall der Ermordung von Uriel Septim VII
  44. Vgl. hierzu z.B. Hauptmann Montroses Notiz
  45. Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."
  46. Siehe TES III-Dialogoption "kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Geldstrafen und Entschädigungen werden von den Magistraten festgelegt und an die Wachen gezahlt."
  47. Siehe TES III-Dialogoption "kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Beleidigung, Taschendiebstahl und widerrechtliches Betreten sind strafbare Handlungen und werden durch Geldstrafen und Entschädigung unter 100 Draken oder Zwangsarbeit geahndet. Diebstahl und gemeiner Mord sind ernst zu nehmende Verbrechen, zu ahnden durch Geldstrafen und Entschädigung im Wert des gestohlenen Eigentums oder Zwangsarbeit bzw. in Höhe von mindestens 1000 Draken oder Zwangsarbeit."
  48. 48,0 48,1 Siehe Wir stellen vor: Primas Artorius
  49. Siehe TES IV-Quest "Kaiserliche Korruption"
  50. Siehe TES IV-Queststage "MS29/90" (unter "Quests"): "Agarmir ist erschlagen worden. Da die Strafe für Grabräuberei üblicherweise der Tod ist, scheint es irgendwie, dass dem Recht Genüge getan wurde."
  51. Siehe 2920, Herzfeuer
  52. Siehe Gesucht: Cyrus