Online:Rechtssystem

Version vom 18. Juni 2015, 11:23 Uhr von Suzie Q (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version ansehen (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der erste Teil des Rechtsssytems wurde mit dem Patch 1.6 in The Elder Scrolls Online eingeführt, damit gehört das hemmungslose, nicht geahndete Ausräumen der Schränke, Truhen, Kisten, Körbe und Säcke in den Städten, Siedlungen und Häusern ein für alle Mal der Vergangenheit an.

Derzeitige Situation

Seit der Einführung hat nun fast alles einen Besitzer und kann nur noch gestohlen werden. Ihr bekommt ein Kopfgeld wenn Ihr beim Stehlen, Töten sowie Heilen und Wiederbeleben von "Verbrechern" beobachtet werdet.

Dadurch gewinnen gute Schleichfertigkeiten an Wert. Dabei müsst Ihr Euch in den Schleichmodus begeben und genau auf die entsprechende Markierung achten. Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt, solltet Ihr nur etwas stehlen, wenn die rechte Anzeige zu sehen ist. Aber - jeder braucht doch etwas Nervenkitzel.

Gestohlene Gegenstände können bei einem Hehler in Gesetzlosenunterschlüpfen verkauft, oder falls Ihr sie behalten wollt, geschoben werden, wenn Ihr nicht vorher von einer Wache angehalten werdet, und sie die Sachen konfisziert.

Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:

  • In den Orten:

Fast alle Behälter haben jetzt einen Eigentümer, der sich wehrt und auch nach Hilfe ruft, wenn er bestohlen wird. Dasselbe gilt für Nutztiere, es ist also nicht mehr möglich diese ohne Strafe zu töten.

Es gibt jetzt 2 Sorten Wachen, die einheimischen, besiegbaren Wachen, und die unbesiegbaren Allianz-Wachen, die auf Recht und Ordnung achten. In fast jeder größeren Stadt existiert außerdem ein Gesetzlosenunterschlupf.

  • im offenen Gelände:

Hier könnt Ihr die meisten Behälter usw. weiterhin ohne jegliche Konsequenzen ausräumen.

Rechtswidrigkeiten

Es gibt zwei Arten von Rechtswidrigkeiten, die Ihr begehen könnt: Bagatellvergehen und Verbrechen. Diese werden auf unterschiedliche Art geahndet.

Bagatellvergehen

Anzeige eines verschlossenen Hauses
Anzeige bei einer Wertkassette

Bagatellvergehen sind kleinere Vergehen, die Euch ein bescheidenes Kopfgeld einbringen. Wobei Ihr allerdings bedenken solltet, das es dieses Kopfgeld für jedes entdeckte Vergehen gibt, es wird also addiert. Zu den Bagatellvergehen zählen unter anderem:

Aufbrechen und Eindringen in Häuser

Viele Häuser sind nun abgeschlossen, und Ihr müsst im Schleichmodus das Schloss mit einem Dietrich aufschließen, falls Ihr nicht erwischt werdet, könnt Ihr dann in das Haus eindringen. Aber auch das ist nicht ohne Risiko, da in vielen Häusern jetzt Bedienstete leben, die dort aufpassen, das niemand einbricht und das Haus plündert.

Diebstahl

Wenn Ihr fremdes Eigentum stehlt und dabei beobachtet werdet, bekommt Ihr ein Kopfgeld. Wurdet Ihr nicht erwischt, könnt Ihr die gestohlenen Gegenstände auch verarbeiten, ohne dass die neuen Gegenstände als gestohlen gekennzeichnet werden.

  • Rezepte einlesen
  • Rüstungen und Waffen verwerten
  • Rohstoffe zu Rüstungen und Waffen verarbeiten
  • Zutaten zu Speisen und Getränke verarbeiten

Gestohlenes Gold ist auch nicht als solches zu erkennen, und kann Euch nicht abgenommen werden.

Nutztiere töten

Wenn Ihr beim Töten eines Nutztieres beobachtet werdet, erhaltet Ihr ein Kopfgeld.

Taschendiebstahl

Solange Ihr schleicht, könnt Ihr vielen Bürgern und Wachen in die Taschen greifen und so Taschendiebstahl begehen. Schleicht hinter Euer Ziel und wartet auf den richtigen Augenblick, der den Erfolg vereinfacht. Die Passive Fähigkeit Flinke Finger (Stufe 1 bis 4) aus der Fertigkeitslinie Lug und Trug erhöhen sich Eure Erfolgschancen um 10 bis 50 %. Bemerkt die bestohlene Person oder ein Zeuge Euren Versuch, bekommt Ihr auch hier ein Kopfgeld.

Wertkassetten öffnen

In fast jedem Laden und in vielen Häusern gibt es außerdem wenigstens eine Wertkassette, die wie eine Schatztruhe mit dem Dietrich geöffnet werden muss - dabei ist natürlich die Gefahr, entdeckt zu werden noch größer als bei normalem Diebstahl. Falls Ihr dabei beobachtet werdet, bekommt Ihr ein Kopfgeld.

Verbrechen

Verbrechen sind ernsthafte Vergehen, die Euer Kopfgeld erheblich erhöhen werden, wenn Ihr Euch erwischen lasst. Hierzu zählen:

Angriff

Das Zufügen unprovozierter physischer Verletzungen einem Bürger Tamriels gegenüber.

Mord

Das Töten eines unschuldigen Bürgers von Tamriel.

Kopfgeld

Für jedes Vergehen, das von Zeugen beobachtet wird, bekommt Ihr ein Kopfgeld, dass sich bei weiteren Missetaten entsprechend erhöht. Das Kopfgeld bezeichnet den Goldbetrag, den Ihr bezahlen müsst, um Euch von allen aktuellen kriminellen Aktivitäten reinzuwaschen. Solange Ihr das komplette Kopfgeld nicht bei einer Wache oder einem Hehler bezahlt habt, werden die Wachen Euch anhalten, wenn Sie Euch sehen, und Euch alle gestohlenen Gegenstände abnehmen, und versuchen das Kopfgeld von Euch einzutreiben. Der Vorteil der Zahlung beim Hehler ist definitiv, dass Ihr alle gestohlenen Gegenstände behalten könnt.

Wenn Ihr nicht genug Gold dabei habt, wird der Rest Kopfgeld weiterhin bestehen bleiben und Ihr müsst Euch vor den Wachen in Acht nehmen. Das Kopfgeld wird mit der Zeit geringer. Daher reicht es bei kleineren Goldbeträgen, sich irgendwo zu verstecken, und die Zeit abzuwarten.

Die Passive Fähigkeit Bestechung (Stufe 1 bis 4) aus der Fertigkeitslinie Lug und Trug reduziert das zu zahlende Kopfgeld um 10 bis 40 %, egal ob bei den Wachen oder beim Hehler.

Folgende Meldungen gibt es bei der Bezahlung des Kopfgeldes im Spiel:

  • Alle gestohlenen Gegenstände wurden von der Wache beschlagnahmt!
  • Volles Kopfgeld sind 403 Gold.
  • Du hast ein Kopfgeld gezahlt: 403 Gold!
  • Volles Kopfgeld wurde von deinem stinkenden Kadaver entnommen! (nur wenn Ihr flieht und von der Wache getötet werdet)

Es gibt 3 Stufen des Kopfgeldes (die Auflistung erfolgt von schwer nach leicht):

Flüchtig

Die Kopfgeldanzeige ist bis ins dritte Drittel rot ausgefüllt und auch die Waffe ist rot. Solange diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, sei Ihr vogelfrei und die Wachen können Euch ohne Vorwarnung töten.

Die Meldung im Spiel lautet: Ihr seid nun flüchtig vor dem Gesetz. Ihr könnt jederzeit von Gesetzesvertretern getötet werden.

Ihr seid ein Schwerverbrecher und die Wachen werden versuchen Euch, ohne jede Vorwarnung, zu töten. Ihr könnt nur noch versuchen, die Beine in die Hand zu nehmen, und aus dem Wirkungsbereich der Wachen zu kommen. Entweder, indem Ihr die Ortschaft verlasst, oder es in die Gesetzlosenunterschlupf schafft. Sollten die Wachen Euch töten, werden sie Euch alle gestohlenen Gegenstände und das Gold für das Kopfgeld abnehmen.

Berüchtigt

Die Kopfgeldanzeige ist bis ins zweite Drittel rot ausgefüllt und die Waffe ist grau. Die Wachen werden Euch nur noch anhalten um das Kopfgeld zu kassieren.

Die Meldung im Spiel lautet: Ihr seid nun berüchtigt. Ihr werdet nun nicht länger von Gesetzesvertretern angegriffen.

Ihr seid "nur" noch ein Verbrecher und die Wachen werden Euch nicht angreifen, sondern Euch auffordern, das Kopfgeld zu zahlen. Wenn Ihr dieser Aufforderung nachkommt, werdet Ihr alle gestohlenen Gegenstände verlieren und das Gold für das Kopfgeld verlieren. Solltet Ihr euch entscheiden, zu fliehen, werden die Wachen wiederum versuchen Euch zu töten. Die Vorgehensweise ist dieselbe wie oben beschrieben.

Verrufen

Die Kopfgeldanzeige ist nur noch im ersten Drittel rot ausgefüllt und die Waffe ist grau. Die Wachen werden Euch nur noch anhalten, wenn Ihr in ihre Nähe kommt.

Die Meldung Im Spiel lautet: Ihr seid nun verrufen.

Die Wachen wissen, dass ein Kopfgeld auf Euch ausgesetzt wurde und werden versuchen Euch anzuhalten, wenn Ihr in ihre Nähe könnt. Sie sind schwer, bis gar nicht zu besiegen, aber Ihr könnt versuchen, Ihnen zu entkommen, was allerdings Euer Kopfgeld noch einmal in die Höhe treibt. Oder Ihr steht zu Eurem Vergehen und zahlt freiwillig das Kopfgeld, dabei werden Euch allerdings auch alle gestohlenen Gegenstände abgenommen.

Aufrichtig

Sobald Ihr das Kopfgeld komplett bezahlt habt, bzw. die Zeit abgewartet habt, dass es verschwunden ist, seid Ihr wieder aufrichtig.

Die Meldung Im Spiel lautet: Ihr seid nun aufrichtig.

Gesetzlosenunterschlupf

In fast jeder größeren Ortschaft gibt es jetzt ein unterirdisches Gewölbe, dass den Gesetzlosen als Unterschlupf dient. Es gibt jeweils 2 Eingänge zum Unterschlupf - einer befindet sich innerhalb des Ortes, der zweite ist von außen zu erreichen und in der Nähe der Ortschaft zu finden.

Im Unterschlupf herrscht ein reges Treiben, da Ihr dort Hehler, Gildenhändler, Händler und Pfandleiher findet, mit denen Ihr handeln könnt. Außerdem sind dort auch "normale" Bewohner, die sich gerne mit euch auf ein Gespräch einlassen.

Hehler

In jedem Unterschlupf gibt es einen oder zwei Hehler. Sie sind Eure Hauptansprechpartner, um Euer Kopfgeld zu entfernen oder Eure gestohlenen Sachen zu kaufen bzw. zu verschieben.

Kopfgeld entfernen

Beim Hehler könnt Ihr anders als bei den Wachen Eure gestohlenen Gegenstände behalten, wenn Ihr das Kopfgeld zahlt. Egal welche Stufe des Kopfgeldes ihr auch habt, nachdem Ihr das entsprechende Gold bezahlt habt, seid ihr wieder aufrichtig.

Diebesgut verkaufen bzw. schieben

Ihr könnt gestohlene Gegenstände für einen festgelegten Preis verkaufen. Sie sind dann allerdings anders als beim normalen Händler für immer verloren, ein Rückkauf ist nicht möglich. Wenn Ihr das nicht wollt, habt Ihr die Möglichkeit Gegenstände, die Ihr behalten wollt zu schieben. Ihr bezahlt den Verkaufspreis und dafür ist der Gegenstand nicht mehr als gestohlen gekennzeichnet. Die Wachen werden Euch diese Gegenstände also nicht mehr abnehmen können. Falls Ihr sie später doch verkaufen wollt, könnt Ihr dies bei jedem Händler machen, und bekommt den Preis des Schiebens heraus. Also habt Ihr zwar keinen Gewinn daraus geschlagen, aber auch keinen Verlust zu verzeichnen.

Gildenhändler

Die Gildenhändler agieren im Unterschlupf genau so wie in der "normalen" Welt, Ihr könnt bei Ihnen Gegenstände kaufen, die die entsprechende Gilde anbietet.

Händler

Die Händler verkaufen und kaufen wie überall Eure nicht gestohlenen Gegenstände, haben allerdings alle einen flotten Spruch auf Lager, warum sie sich in der "Unterwelt" herumtreiben.

Pfandleiher

Bei den Pfandleihern könnt ihr wie in den Bank auf Euer Konto zugreifen, allerdings ist der Zugriff auf die Gildenbank und den Gildenladen nicht vorhanden.