In dem Artikel Balgruuf der Ältere geht es um die Hintergrundgeschichte. Spielbezogene Einzelheiten findet ihr auf den folgenden Seiten: |
Jarl von Weißlauf | ||
Vorgänger ??? |
Balgruuf der Ältere | Nachfolger ??? |
Balgruuf der Ältere war um 4Ä 201 der herrschende Jarl des Fürstentums Weißlauf sowie der gleichnamigen Hauptstadt in Himmelsrand. Er spielte eine wichtige Rolle während der Sturmmantelrebellion Ulfric Sturmmantels, bei der er sich auf die Seite des Kaiserreiches stellte.
Leben
Über die Kindheit von Balgruuf ist nichts bekannt.
Während hatte er eine wichtige Rolle in der Sturmmantelrebellion inne, da sein Fürstentum zentral in Himmelsrand und damit zwischen den beiden Konfliktparteien, lag. Daher versuchten die beiden Parteien, die Sturmmäntel unter der Führung von Ulfric Sturmmantel und die Kaiserliche Legion unter General Tullius, ihn von ihren Absichten zu überzeugen. Er selbst stellte sich schnell auf die Seite des Kaiserreichs, da nach seiner Meinung ein einiges Kaiserreich besser sei als ein zerstrittenes. Außerdem wurden die Beziehungen und der Handel bis dahin immer gut gehandhabt. Er hatte dennoch keine besonders hohe Meinung über die Kaiserlichen, da er instinktiv misstrauisch blieb.[1]
Als die Drachen sein Fürstentum als erstes angriffen, führte er sofort effektive Maßnahmen gegen ihre Bekämpfung ein. Besonders Flusswald galt seiner Aufmerksamkeit.[1]
Balgruuf hatte drei Kinder, deren bisweilen seltsames Verhalten jedoch auch Anlass zur Sorge für ihn waren.[1]. So hielt Balgruufs Huscarl Irileth es sogar für möglich, dass dessen Kinder danach trachten könnten, ihn zu ermorden.[2]
Schlacht von Weißlauf
Nachdem Ulfric Sturmmantel die Versuche eingestellt hatte, Balgruuf von seinen Absichten zu überzeugen, führte er einen Angriff auf Weißlauf aus. Balgruuf forderte militärische Unterstützung vom Kaiserreich an, dessen Truppen gerade noch rechtzeitig eintrafen. Man weiß nicht, ob die Stadt durch die Sturmmäntel gefallen ist, oder ob sie noch in der Hand von Balgruuf ist. Über seinen Verbleib ist ebenfalls nichts bekannt.[1]