Auflagen des Buches |
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Diese Seite enthält den Text von Paragraphen der Sakkr-al-Behr aus The Elder Scrolls Online.
Inhalt
Paragraph 1 Alle Schätze von eroberten Schiffen, Städten oder feindlichen Festen werden umgehend in zwei Teile aufgeteilt. Ein Teil wird in die Schiffskasse eingezahlt und dient der Bezahlung von Reparaturen, Vorräten und Betriebskosten. Der andere Teil wird gemäß Paragraph 2 unter der Besatzung aufgeteilt. Auf Empfehlung des ersten Maats und Bootsmanns kann der Kapitän entscheiden, dass in Notfällen mehr als die Hälfte zurückbehalten wird.
Paragraph 2 Die Anteile berechnen sich wie folgt: Inaktive Besatzung (verwundet, krank oder anderweitig): 1/2 Anteil. Aktive Besatzung: 1 Anteil. Anführer Überfallmannschaft: 2 Anteile. Kommandant Überfallmannschaft: 4 Anteile. Bootsmann: 4 Anteile. Erster Maat: 6 Anteile. Kapitän: 8 Anteile.
Paragraph 3 Bonusanteile. Heiler, Zauberer und andere Spezialisten erhalten zusätzlich zum Anteil für ihren Rang einen Bonusanteil. Alle, die bei der Ausübung ihrer Pflicht verwundet wurden, erhalten ebenfalls einen Bonusanteil. Der Kapitän kann für besonders heldenhaften oder tapferen Einsatz bis zu 2 Bonusanteile an Besatzungsmitglieder vergeben.