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===Reichsgesetz vs. regionales Gesetz===
===Reichsgesetz vs. regionales Gesetz===


Neben dem reichsweit geltenden Kaiserlichen Gesetz gibt es darüber hinaus auch regionale Gesetze in den einzelnen [[Provinz]]en und deren Herrschaftsgebieten.<ref name="Fußnote1"/> Diese haben neben dem kaiserlichen Gesetz für jeden Bürger des jeweiligen Herrschaftsgebietes volle Gültigkeit.<ref>Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): ''"Das Kaiserliche Gesetz sowie die Gesetze und Bräuche der dunmerischen Fürstenhäuser regieren Morrowind."''</ref> Um Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen dem Reichsgesetz und dem regionalen Gesetz zu verhindern gibt es verschiedene Möglichkeiten. In [[Morrowind (Provinz)|Morrowind]] regelte so zum Beispiel der [[Waffenstillstandsvertrag]] die genauen rechtlichen Kompetenzen der [[Fürstenhäuser]]<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): ''"Konflikte zwischen den Gesetzen des Kaiservolks und denen der Fürstenhäuser werden durch den Waffenstillstandsvertrag geregelt, der die meisten örtlichen Regierungsaufgaben den Räten der dunmerischen Fürstenhäuser vorbehält. Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."''</ref> Ansonsten gilt vermutlich der Grundsatz "Reichsrecht bricht Landesrecht", was bedeuten würde, dass im Zweifelsfall das kaiserliche Gesetz gegenüber den regionalen Verordnungen und Gesetzen überwiegt.<ref>Wie gesagt: vermutlich!</ref> Das in bestimmten Fällen wie beispielsweise zwischenprovinzlichen Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt beim Reich liegt zeigt der [[West-Niben-Konflikt]] zwischen [[Elsweyr]] und der [[Grafschaft Leyawiin]], in welchem die [[Kaiser|kaiserliche Regierung]] als vermittelnde und richtende Partei fungierte.<ref>Siehe * [[Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage)]], Kapitel ''Zucker und Blut: Die Katzen des Südens''</ref>
Neben dem reichsweit geltenden Kaiserlichen Gesetz gibt es darüber hinaus auch regionale Gesetze in den einzelnen [[Provinz]]en und deren Herrschaftsgebieten.<ref name="Fußnote1"/> Diese haben neben dem kaiserlichen Gesetz für jeden Bürger des jeweiligen Herrschaftsgebietes volle Gültigkeit.<ref>Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): ''"Das Kaiserliche Gesetz sowie die Gesetze und Bräuche der dunmerischen Fürstenhäuser regieren Morrowind."''</ref> Um Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen dem Reichsgesetz und dem regionalen Gesetz zu verhindern gibt es verschiedene Möglichkeiten. In [[Morrowind (Provinz)|Morrowind]] regelte so zum Beispiel der [[Waffenstillstandsvertrag]] die genauen rechtlichen Kompetenzen der [[Fürstenhäuser]]<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): ''"Konflikte zwischen den Gesetzen des Kaiservolks und denen der Fürstenhäuser werden durch den Waffenstillstandsvertrag geregelt, der die meisten örtlichen Regierungsaufgaben den Räten der dunmerischen Fürstenhäuser vorbehält. Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."''</ref> Ansonsten gilt vermutlich der Grundsatz "Reichsrecht bricht Landesrecht", was bedeuten würde, dass im Zweifelsfall das kaiserliche Gesetz gegenüber den regionalen Verordnungen und Gesetzen überwiegt.<ref>Wie gesagt: vermutlich!</ref> Das in bestimmten Fällen wie beispielsweise zwischenprovinzlichen Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt beim Reich liegt zeigt der [[West-Niben-Konflikt]] zwischen [[Elsweyr]] und der [[Grafschaft Leyawiin]], in welchem die [[Kaiser|kaiserliche Regierung]] als vermittelnde und richtende Partei fungierte.<ref>Siehe [[Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage)]], Kapitel ''Zucker und Blut: Die Katzen des Südens''</ref>


==Bestandteile==
==Tatbestände/Verbrechen==
 
Das Kaiserliche Gesetz umfasst ein breites Spektrum an Gesetzen und Verordnungen sowie die Art der Ahndung von verschiedensten Verbrechen.
 
===Tatbestände/Verbrechen===


Die verschiedenen, im kaiserlichen Gesetz als Verbrechen aufgeführten Delikte lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:<ref>Diese Einteilung wird so nie offiziell vorgenommen und erfolgt dahingehend durch den Hauptautor dieses Artikels</ref>
Die verschiedenen, im kaiserlichen Gesetz als Verbrechen aufgeführten Delikte lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:<ref>Diese Einteilung wird so nie offiziell vorgenommen und erfolgt dahingehend durch den Hauptautor dieses Artikels</ref>
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* illegale Aktivitäten
* illegale Aktivitäten
* Verschwörung und Konspiration
* Verschwörung und Konspiration
* Störung der Totenruhe


====Widerrechtliches Eindringen====
===Widerrechtliches Eindringen===


Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.<ref name="Fußnote1"/>
Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.<ref name="Fußnote1"/>
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Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen [[Person]] befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels [[Levitation]] darüber schwebt.<ref name="Fußnote1"/> Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen.
Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen [[Person]] befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels [[Levitation]] darüber schwebt.<ref name="Fußnote1"/> Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen.


====Tätlichkeiten====
===Tätlichkeiten===


Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder [[Magie|magischen]] Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.<ref name="Fußnote1"/> Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer [[Person]]en mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.<ref name="Fußnote1"/>  
Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder [[Magie|magischen]] Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.<ref name="Fußnote1"/> Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer [[Person]]en mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.<ref name="Fußnote1"/> Neben dem Ausführen einer Tätlichkeit ist dabei auch die Anstiftung oder Inauftraggebung zu einer solchen, beispielsweise durch das Herbeirufen der [[Dunkle Bruderschaft|dunklen Bruderschaft]] mittels des [[Schwarzes Sakrament|schwarzen Sakramentes]], verboten.<ref>Siehe [[Quelle: Öffentliche Bekanntmachung von Adamus Philida|Öffentliche Bekanntmachung von Adamus Philida]]</ref>


Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tötliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen so in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): ''"Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"''</ref> Auch ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt:
Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tötliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen so in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): ''"Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"''</ref> Auch ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt:
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Auch das Töten von Gesetzlosen wie [[Bandit]]en oder [[Marodeur]]en wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom [[Kaiserreich von Tamriel|Reich]] her als Rechtlose betrachtet werden.<ref name="Fußnote2"/>
Auch das Töten von Gesetzlosen wie [[Bandit]]en oder [[Marodeur]]en wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom [[Kaiserreich von Tamriel|Reich]] her als Rechtlose betrachtet werden.<ref name="Fußnote2"/>


====Illegale Aktivitäten====
===Illegale Aktivitäten===
 
"Illegale Aktivitäten" ist ein sehr weit gefächerter Begriff und umfasst daher viele Tatbestände, allen voran Diebstahl, Taschendiebstahl, Landstreicherei, Schmuggel, Korruption und Drogenhandel.
 
Diebstahl bezeichnet dabei nach kaiserlicher Rechtsauffassung das unerlaubte Entwenden eines Besitzes von einer Person ohne deren Erlaubnis, wobei Diebstahl sich auf das Entwenden eines Objektes aus einem Haus oder Geschäft bezieht, während Taschendiebstahl das unerlaubte Entwenden eines persönlichen Besitzstückes umfasst, dass eine [[Person]] am eigenen Leib trägt.<ref name="Fußnote1"/>
 
''' ''wird fortgesetzt'' '''
 
 
===Verschwörung und Konspiration===
 
 
 
===Störung der Totenruhe===
 
Die Störung der Totenruhe umfasst alle Verbrechen, die mit den Körpern verstorbener [[Person]]en zu tun haben, also Leichenschändung, Grabräuberei und zu einem gewissen Grad [[Nekromantie]].
 
Das kaiserliche Gesetz sieht sowohl den Körper als auch den Geist einer Person als deren Eigentum an, wobei dieses Eigentumsrecht nicht nach dem Tod der Person erlischt. Um den Körper eines Verstorbenen somit beispielsweise für wissenschaftliche Untersuchungen nutzen zu können bedarf es vorher des Einverständnisses der [[Person]].<ref name="Fußnote3">Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): ''"Das Kaiserreich beschützt Körper und Geist als Eigentum, welches nicht ohne Erlaubnis des Besitzers genutzt werden darf, und öffentliche Zurschaustellung der lebenden Toten ist weitgehend verboten. Doch Nekromantie selbst verstößt nicht wirklich gegen das Gesetz."''</ref> Das kaiserliche Gesetz verbietet dabei die Praxis der [[Totenbeschwörung]] nicht, lediglich das öffentliche Zurschaustellen eines lebenden Toten ist verboten,<ref name="Fußnote3"/> der Erwerb und die private Verwendung eines Leichnams durch einen [[Magier]] jedoch ist erlaubt.<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): ''"Magier können Leichen und Seelen für Forschungen erwerben und im Privaten mit ihnen tun, was ihnen beliebt."''</ref> Die [[Magiergilde]] hat unter [[Erzmagier]] [[Hannibal Traven]] jedoch die Totenbeschwörung Ende der [[Dritte Ära|dritten Ära]] innerhalb der Gilde geächtet<ref>Siehe TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): ''"Es war richtig von Erzmagier Traven, Totenbeschwörung aus der Gilde zu verbannen. Seht, was passiert ist: Sie haben mehrere von uns getötet!"''</ref>, womit fraglich ist, inwieweit die kaiserliche Rechtspraktik generell mit der Praxis der Totenbeschwörung verfahren wird.<ref>Siehe hierfür u.a. TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): ''"Totenbeschwörung mag in Cyrodiil legal sein, aber nur wenige werden zugeben, dass sie sich damit beschäftigen, jetzt, wo die Magiergilde sie verboten hat."''</ref> In [[Morrowind (Provinz)|Morrowind]] war die [[Nekromantie]] seit jeher verboten,<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): ''"Nekromantie ist nach unserer Sitte und Religion sowohl illegal als auch äußerst bösartig."''</ref> jedoch nicht das Herbeirufen von [[Ahnengeist]]ern.<ref>iehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): ''"Unser Brauch, die Seelen unserer Toten zu binden, um unser heiliges Familiengut zu schützen, ist unser gutes Recht; sowohl das Tempel- als auch das Kaiserliche Gesetz stellen ihn unter Schutz."''</ref>
 
In die selbe Sparte fällt auch die Leichenschändung. Da ohne Erlaubnis einer [[Person]] das Verwenden eines Leichnams beziehungsweise die Durchführung irgendwelcher Praktiken mit selbigem verboten ist, ist die unerlaubte Entwendung oder gar Schändung eines Leichnams egal zu welchem Zweck nicht gestattet. Selbiges gilt für Grabräuberei und die damit erfolgte Störung der Totenruhe, wobei das Ausrauben von [[Grab|Gräbern]] vom kaiserlichen Gesetz als ein besonders schweres Verbrechen angesehen wird.<ref>Siehe TES IV-Queststage "MS29/90" (unter "Quests"): ''"Agarmir ist erschlagen worden. Da die Strafe für Grabräuberei üblicherweise der Tod ist, scheint es irgendwie, dass dem Recht Genüge getan wurde."''</ref>
 
 
 
 
 


====Verschwörung und Konspiration====


''aus rechtl. Grundlagen:''
''aus rechtl. Grundlagen:''


* Einbruch
* Hausfriedensbruch
* Angriff
* Mord
* Kriminelle Verschwörung
* Kriminelle Verschwörung
* Landstreicherei
* Landstreicherei
* Schmuggel
* Schmuggel
* Hochverrat
* Hochverrat
* Taschendiebstahl
* Diebstahl


''Sonstige''
''Sonstige''
* Nekromantie
* Leichenschändung & Störung der Totenruhe
* Korruption
* Korruption
* Handel mit Dwemer-Artefakten (-> Schmuggel?)
* Handel mit Dwemer-Artefakten (-> Schmuggel?)
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* Daedra-Verehrung (?)
* Daedra-Verehrung (?)


===Sonstiges===
==Sonstige Bestandteile==


* Besitzrecht (-> Einsame Wache)
* Besitzrecht (-> Einsame Wache)

Version vom 15. August 2011, 12:22 Uhr

Arbeitsseite 1 Arbeitsseite 2 Arbeitsseite 3 Abstellgleis Vorlagen

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Vorder- und Rückseite einer Septimmünze von 3Ä 433 mit der Umschrift "THE EMPIRE IS LAW; THE LAW IS SACRED" (Das Kaiserreich ist Gesetz; Das Gesetz ist heilig) auf dem Avers

Das Kaiserliche Rechtssystem umfasst die im Kaiserlichen Gesetz von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten Kaiserreich von Tamriel gültigen Rechtsnormen sowie das kaiserliche Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in Cyrodiil[1] beziehungsweise in der frühen kaiserlichen Geschichte[2] und bildet bis heute rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle Bürger im Reich verpflichtend.[3]

Allgemeines

Kaiserliches Gesetz & Rechtsgrundprinzip

Das kaiserliche Gesetz bildet die Grundlage des kaiserlichen Rechtssystems. In ihm sind sämtliche von der kaiserlichen Regierung erlassenen verbindlichen Rechtsnormen aufgeführt, und es regelt die Strafverfolgung und das Ausmaß der Strafen für ein begangenes Verbrechen. Das kaiserliche Gesetz gilt als absolut bindend und unumstößlich für jeden Reichsbürger, was anhand der Umschrift auf der Vorderseite (dem Avers) einer Septimmünze aus dem Jahr 3Ä 433 gesehen werden kann, auf der es heißt "THE EMPIRE IS LAW; THE LAW IS SACRED" (das Kaiserreich ist Gesetz; das Gesetz ist heilig).

Das kaiserliche Rechtssystem fußt hierbei auf dem Grundprinzip, welches von Marukh in der ersten Ära formuliert wurde und welches auch heute noch seine Gültigkeit hat:[3]

Alle sind schuldig, bis sie ihre Unschuld bewiesen haben.

Rechtliche Grundlagen

Wird eine Person somit einer Tat beschuldigt so gilt sie zunächst einmal für schuldig, bis es ihr gelingt, die kaiserlichen Behörden und Magistrate davon zu überzeugen, dass sie unschuldig ist, beziehungsweise die Behörden - durch Ermittlungen und Untersuchungen - zu der Überzeugung gekommen sind, dass beschuldigte Person unschuldig ist.

Reichsgesetz vs. regionales Gesetz

Neben dem reichsweit geltenden Kaiserlichen Gesetz gibt es darüber hinaus auch regionale Gesetze in den einzelnen Provinzen und deren Herrschaftsgebieten.[3] Diese haben neben dem kaiserlichen Gesetz für jeden Bürger des jeweiligen Herrschaftsgebietes volle Gültigkeit.[4] Um Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen dem Reichsgesetz und dem regionalen Gesetz zu verhindern gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Morrowind regelte so zum Beispiel der Waffenstillstandsvertrag die genauen rechtlichen Kompetenzen der Fürstenhäuser[5] Ansonsten gilt vermutlich der Grundsatz "Reichsrecht bricht Landesrecht", was bedeuten würde, dass im Zweifelsfall das kaiserliche Gesetz gegenüber den regionalen Verordnungen und Gesetzen überwiegt.[6] Das in bestimmten Fällen wie beispielsweise zwischenprovinzlichen Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt beim Reich liegt zeigt der West-Niben-Konflikt zwischen Elsweyr und der Grafschaft Leyawiin, in welchem die kaiserliche Regierung als vermittelnde und richtende Partei fungierte.[7]

Tatbestände/Verbrechen

Die verschiedenen, im kaiserlichen Gesetz als Verbrechen aufgeführten Delikte lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:[8]

  • widerrechtliches Eindringen
  • Tätlichkeiten
  • illegale Aktivitäten
  • Verschwörung und Konspiration
  • Störung der Totenruhe

Widerrechtliches Eindringen

Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.[3]

Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen Person befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels Levitation darüber schwebt.[3] Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen.

Tätlichkeiten

Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder magischen Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.[3] Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer Personen mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.[3] Neben dem Ausführen einer Tätlichkeit ist dabei auch die Anstiftung oder Inauftraggebung zu einer solchen, beispielsweise durch das Herbeirufen der dunklen Bruderschaft mittels des schwarzen Sakramentes, verboten.[9]

Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tötliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen so in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.[10] Auch ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt:

Auch das Töten von Gesetzlosen wie Banditen oder Marodeuren wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom Reich her als Rechtlose betrachtet werden.[11]

Illegale Aktivitäten

"Illegale Aktivitäten" ist ein sehr weit gefächerter Begriff und umfasst daher viele Tatbestände, allen voran Diebstahl, Taschendiebstahl, Landstreicherei, Schmuggel, Korruption und Drogenhandel.

Diebstahl bezeichnet dabei nach kaiserlicher Rechtsauffassung das unerlaubte Entwenden eines Besitzes von einer Person ohne deren Erlaubnis, wobei Diebstahl sich auf das Entwenden eines Objektes aus einem Haus oder Geschäft bezieht, während Taschendiebstahl das unerlaubte Entwenden eines persönlichen Besitzstückes umfasst, dass eine Person am eigenen Leib trägt.[3]

wird fortgesetzt


Verschwörung und Konspiration

Störung der Totenruhe

Die Störung der Totenruhe umfasst alle Verbrechen, die mit den Körpern verstorbener Personen zu tun haben, also Leichenschändung, Grabräuberei und zu einem gewissen Grad Nekromantie.

Das kaiserliche Gesetz sieht sowohl den Körper als auch den Geist einer Person als deren Eigentum an, wobei dieses Eigentumsrecht nicht nach dem Tod der Person erlischt. Um den Körper eines Verstorbenen somit beispielsweise für wissenschaftliche Untersuchungen nutzen zu können bedarf es vorher des Einverständnisses der Person.[13] Das kaiserliche Gesetz verbietet dabei die Praxis der Totenbeschwörung nicht, lediglich das öffentliche Zurschaustellen eines lebenden Toten ist verboten,[13] der Erwerb und die private Verwendung eines Leichnams durch einen Magier jedoch ist erlaubt.[14] Die Magiergilde hat unter Erzmagier Hannibal Traven jedoch die Totenbeschwörung Ende der dritten Ära innerhalb der Gilde geächtet[15], womit fraglich ist, inwieweit die kaiserliche Rechtspraktik generell mit der Praxis der Totenbeschwörung verfahren wird.[16] In Morrowind war die Nekromantie seit jeher verboten,[17] jedoch nicht das Herbeirufen von Ahnengeistern.[18]

In die selbe Sparte fällt auch die Leichenschändung. Da ohne Erlaubnis einer Person das Verwenden eines Leichnams beziehungsweise die Durchführung irgendwelcher Praktiken mit selbigem verboten ist, ist die unerlaubte Entwendung oder gar Schändung eines Leichnams egal zu welchem Zweck nicht gestattet. Selbiges gilt für Grabräuberei und die damit erfolgte Störung der Totenruhe, wobei das Ausrauben von Gräbern vom kaiserlichen Gesetz als ein besonders schweres Verbrechen angesehen wird.[19]




aus rechtl. Grundlagen:

  • Kriminelle Verschwörung
  • Landstreicherei
  • Schmuggel
  • Hochverrat

Sonstige

  • Korruption
  • Handel mit Dwemer-Artefakten (-> Schmuggel?)
  • Drogenhandel (-> Skooma)
  • Daedra-Verehrung (?)

Sonstige Bestandteile

  • Besitzrecht (-> Einsame Wache)
  • Sklaverei (?)
  • Sonderrechte Morrowind (?)
  • kaiserl. Monopole
  • Levitationsgesetz

Strafverfolgung & -verurteilung

Strafen

Bußgelder & Arbeitsdienst

Gefängnisstrafe

Todesstrafe

Literaturverweis

Anmerkungen

  1. Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "[...] Gesetze(n) des Kaiservolks [...]"
  2. Vermutung basierend auf Rechtliche Grundlagen, wo es heißt, dass der Grundsatz des Gesetztes auf Marukh zurückgehe
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 Siehe Rechtliche Grundlagen
  4. Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz sowie die Gesetze und Bräuche der dunmerischen Fürstenhäuser regieren Morrowind."
  5. Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Konflikte zwischen den Gesetzen des Kaiservolks und denen der Fürstenhäuser werden durch den Waffenstillstandsvertrag geregelt, der die meisten örtlichen Regierungsaufgaben den Räten der dunmerischen Fürstenhäuser vorbehält. Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."
  6. Wie gesagt: vermutlich!
  7. Siehe Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage), Kapitel Zucker und Blut: Die Katzen des Südens
  8. Diese Einteilung wird so nie offiziell vorgenommen und erfolgt dahingehend durch den Hauptautor dieses Artikels
  9. Siehe Öffentliche Bekanntmachung von Adamus Philida
  10. Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Gemäß den Sitten des Kaiservolks ist das Töten gerechtfertigt im Krieg, zur Selbstverteidigung, der Verteidigung von Eigentum und der Verteidigung der Ehre. [...]Banditen haben keine Rechte und dürfen ohne Erlaubnis und Bestrafung getötet werden."
  12. Siehe TES III-Dialogoption "Morrowind-Legenden" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz und die Bräuche schreiben vor, dass das Töten in folgenden Fällen recht und billig ist: im Krieg, zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Besitz, zur Verteidigung der Ehre und in sanktionierten Staatsangelegenheiten."
  13. 13,0 13,1 Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Das Kaiserreich beschützt Körper und Geist als Eigentum, welches nicht ohne Erlaubnis des Besitzers genutzt werden darf, und öffentliche Zurschaustellung der lebenden Toten ist weitgehend verboten. Doch Nekromantie selbst verstößt nicht wirklich gegen das Gesetz."
  14. Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Magier können Leichen und Seelen für Forschungen erwerben und im Privaten mit ihnen tun, was ihnen beliebt."
  15. Siehe TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): "Es war richtig von Erzmagier Traven, Totenbeschwörung aus der Gilde zu verbannen. Seht, was passiert ist: Sie haben mehrere von uns getötet!"
  16. Siehe hierfür u.a. TES IV-Dialogoption "MG00General" (unter "Conversation/INFOGENERAL"): "Totenbeschwörung mag in Cyrodiil legal sein, aber nur wenige werden zugeben, dass sie sich damit beschäftigen, jetzt, wo die Magiergilde sie verboten hat."
  17. Siehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Nekromantie ist nach unserer Sitte und Religion sowohl illegal als auch äußerst bösartig."
  18. iehe TES III-Dialogoption "Nekromantie" (unter "Topics"): "Unser Brauch, die Seelen unserer Toten zu binden, um unser heiliges Familiengut zu schützen, ist unser gutes Recht; sowohl das Tempel- als auch das Kaiserliche Gesetz stellen ihn unter Schutz."
  19. Siehe TES IV-Queststage "MS29/90" (unter "Quests"): "Agarmir ist erschlagen worden. Da die Strafe für Grabräuberei üblicherweise der Tod ist, scheint es irgendwie, dass dem Recht Genüge getan wurde."