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Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.<ref name="Fußnote1"/> | |||
Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen [[Person]] befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels [[Levitation]] darüber schwebt.<ref name="Fußnote1"/> Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen. | |||
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Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder [[Magie|magischen]] Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.<ref name="Fußnote1"/> Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer [[Person]]en mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.<ref name="Fußnote1"/> | |||
Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tötliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen so in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): ''"Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"''</ref> Auch ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt: | |||
* Im Krieg<ref name="Fußnote2">Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): ''"Gemäß den Sitten des Kaiservolks ist das Töten gerechtfertigt im Krieg, zur Selbstverteidigung, der Verteidigung von Eigentum und der Verteidigung der Ehre. [...]Banditen haben keine Rechte und dürfen ohne Erlaubnis und Bestrafung getötet werden."''</ref> | |||
* Zur Verteidigung von Eigentum und Ehre<ref name="Fußnote2"/> | |||
* Durch eine [[Wache]] in Ausübung ihrer Pflicht<ref name="Fußnote2"/> | |||
* Durch den Besitz eines [[Erlass zur ehrenhaften Exekution|offiziellen Exekutionserlasses]]<ref>Siehe TES III-Dialogoption "Morrowind-Legenden" (unter "Topics"): ''"Das Kaiserliche Gesetz und die Bräuche schreiben vor, dass das Töten in folgenden Fällen recht und billig ist: im Krieg, zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Besitz, zur Verteidigung der Ehre und in sanktionierten Staatsangelegenheiten."''</ref> | |||
Auch das Töten von Gesetzlosen wie [[Bandit]]en oder [[Marodeur]]en wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom [[Kaiserreich von Tamriel|Reich]] her als Rechtlose betrachtet werden.<ref name="Fußnote2"/> | |||
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Version vom 13. August 2011, 17:09 Uhr
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Das Kaiserliche Rechtssystem umfasst die im Kaiserlichen Gesetz von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten Kaiserreich von Tamriel gültigen Rechtsnormen sowie das kaiserliche Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in Cyrodiil[1] beziehungsweise in der frühen kaiserlichen Geschichte[2] und bildet bis heute rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle Bürger im Reich verpflichtend.[3]
Allgemeines
Kaiserliches Gesetz & Rechtsgrundprinzip
Das kaiserliche Gesetz bildet die Grundlage des kaiserlichen Rechtssystems. In ihm sind sämtliche von der kaiserlichen Regierung erlassenen verbindlichen Rechtsnormen aufgeführt, und es regelt die Strafverfolgung und das Ausmaß der Strafen für ein begangenes Verbrechen. Das kaiserliche Gesetz gilt als absolut bindend und unumstößlich für jeden Reichsbürger, was anhand der Umschrift auf der Vorderseite (dem Avers) einer Septimmünze aus dem Jahr 3Ä 433 gesehen werden kann, auf der es heißt "THE EMPIRE IS LAW; THE LAW IS SACRED" (das Kaiserreich ist Gesetz; das Gesetz ist heilig).
Das kaiserliche Rechtssystem fußt hierbei auf dem Grundprinzip, welches von Marukh in der ersten Ära formuliert wurde und welches auch heute noch seine Gültigkeit hat:[3]
„Alle sind schuldig, bis sie ihre Unschuld bewiesen haben.“
– Rechtliche GrundlagenWird eine Person somit einer Tat beschuldigt so gilt sie zunächst einmal für schuldig, bis es ihr gelingt, die kaiserlichen Behörden und Magistrate davon zu überzeugen, dass sie unschuldig ist, beziehungsweise die Behörden - durch Ermittlungen und Untersuchungen - zu der Überzeugung gekommen sind, dass beschuldigte Person unschuldig ist.
Reichsgesetz vs. regionales Gesetz
Neben dem reichsweit geltenden Kaiserlichen Gesetz gibt es darüber hinaus auch regionale Gesetze in den einzelnen Provinzen und deren Herrschaftsgebieten.[3] Diese haben neben dem kaiserlichen Gesetz für jeden Bürger des jeweiligen Herrschaftsgebietes volle Gültigkeit.[4] Um Unstimmigkeiten und Konflikte zwischen dem Reichsgesetz und dem regionalen Gesetz zu verhindern gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Morrowind regelte so zum Beispiel der Waffenstillstandsvertrag die genauen rechtlichen Kompetenzen der Fürstenhäuser[5] Ansonsten gilt vermutlich der Grundsatz "Reichsrecht bricht Landesrecht", was bedeuten würde, dass im Zweifelsfall das kaiserliche Gesetz gegenüber den regionalen Verordnungen und Gesetzen überwiegt.[6] Das in bestimmten Fällen wie beispielsweise zwischenprovinzlichen Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt beim Reich liegt zeigt der West-Niben-Konflikt zwischen Elsweyr und der Grafschaft Leyawiin, in welchem die kaiserliche Regierung als vermittelnde und richtende Partei fungierte.[7]
Bestandteile
Das Kaiserliche Gesetz umfasst ein breites Spektrum an Gesetzen und Verordnungen sowie die Art der Ahndung von verschiedensten Verbrechen.
Tatbestände/Verbrechen
Die verschiedenen, im kaiserlichen Gesetz als Verbrechen aufgeführten Delikte lassen sich grob in die folgenden Kategorien einteilen:[8]
- widerrechtliches Eindringen
- Tätlichkeiten
- illegale Aktivitäten
- Verschwörung und Konspiration
Widerrechtliches Eindringen
Unter widerrechtliches Eindringen fallen die Tatbestände des Einbruchs und des Hausfriedensbruchs. Als Einbruch wird laut kaiserlichem Recht jegliche Art des Öffnens eines verschlossenen Zugangs (Tür oder Fenster) sowie das anschließende Betreten des durch genannten verschlossenen Zugang geschützten Raumes beziehungsweise Gebäudes bezeichnet. Bereits der Versuch des Einbruchs wird als Tat gewertet.[3]
Beim Hausfriedensbruch wiederum handelt es sich laut kaiserlichem Gesetz um das Betreten eines in Besitz einer anderen Person befindlichen Besitzes (Haus oder Grundstück) ohne Erlaubnis durch den Besitzer. Es ist dabei unerheblich, ob man nur darauf geht, reitet oder mittels Levitation darüber schwebt.[3] Im Unterschied zum Einbruch muss vorher keine widerrechtliche Zugangsbeschaffung mittels Öffnens eines verschlossenen Zugangs erfolgen.
Tätlichkeiten
Tätlichkeiten umfassen die Tatbestände Angriff und Mord. Als Angriff wird hierbei jegliche Art der physischen, emotionalen, mentalen oder magischen Bedrohung oder Verletzung einer Person oder Gruppe angesehen, ganz gleich, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.[3] Unter Mord wiederum fällt jegliche Art der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer Personen mit Todesfolge, die einen mutwilligen, böswilligen oder kriminellen Hintergrund hat. Ob in beiden Fällen aus Absicht oder nicht gehandelt wurde ist hierbei unerheblich.[3]
Das kaiserliche Recht differenziert jedoch zwischen den Umständen, in denen eine Tätlichkeit erfolgte. Erfolgt ein Angriff, eine Tötung oder eine tötliche Verletzung auf eine oder mehrere Personen so in Folge eines zuvor von dieser Seite erfolgten Angriffs und somit in Notwehr wird der Angriff beziehungsweise der Mord nicht als Verbrechen angesehen, sondern als Selbstverteidigung.[9] Auch ist das Töten einer anderen Person nach kaiserlichem Recht gestattet, wenn es unter folgenden Bedingungen erfolgt:
- Im Krieg[10]
- Zur Verteidigung von Eigentum und Ehre[10]
- Durch eine Wache in Ausübung ihrer Pflicht[10]
- Durch den Besitz eines offiziellen Exekutionserlasses[11]
Auch das Töten von Gesetzlosen wie Banditen oder Marodeuren wird, selbst wenn kein vorheriger Angriff ihrerseits erfolgte, nicht als Mord gewertet, da Gesetzlose vom Reich her als Rechtlose betrachtet werden.[10]
Illegale Aktivitäten
Verschwörung und Konspiration
aus rechtl. Grundlagen:
- Einbruch
- Hausfriedensbruch
- Angriff
- Mord
- Kriminelle Verschwörung
- Landstreicherei
- Schmuggel
- Hochverrat
- Taschendiebstahl
- Diebstahl
Sonstige
- Nekromantie
- Leichenschändung & Störung der Totenruhe
- Korruption
- Handel mit Dwemer-Artefakten (-> Schmuggel?)
- Drogenhandel (-> Skooma)
- Daedra-Verehrung (?)
Sonstiges
- Besitzrecht (-> Einsame Wache)
- Sklaverei (?)
- Sonderrechte Morrowind (?)
- kaiserl. Monopole
- Levitationsgesetz
Strafverfolgung & -verurteilung
Strafen
Bußgelder & Arbeitsdienst
Gefängnisstrafe
Todesstrafe
Literaturverweis
Anmerkungen
- ↑ Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "[...] Gesetze(n) des Kaiservolks [...]"
- ↑ Vermutung basierend auf Rechtliche Grundlagen, wo es heißt, dass der Grundsatz des Gesetztes auf Marukh zurückgehe
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 Siehe Rechtliche Grundlagen
- ↑ Siehe z.B. TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz sowie die Gesetze und Bräuche der dunmerischen Fürstenhäuser regieren Morrowind."
- ↑ Siehe TES III-Dialogoption "Gesetze in Morrowind" (unter "Topics"): "Konflikte zwischen den Gesetzen des Kaiservolks und denen der Fürstenhäuser werden durch den Waffenstillstandsvertrag geregelt, der die meisten örtlichen Regierungsaufgaben den Räten der dunmerischen Fürstenhäuser vorbehält. Die hiesigen Magistrate leiten Verfahren und legen Strafurteile fest; die hiesigen Wachen führen die Urteile der Magistrate aus und verschaffen so dem Gesetz Geltung."
- ↑ Wie gesagt: vermutlich!
- ↑ Siehe * Der kleine Tamriel-Almanach (3. Auflage), Kapitel Zucker und Blut: Die Katzen des Südens
- ↑ Diese Einteilung wird so nie offiziell vorgenommen und erfolgt dahingehend durch den Hauptautor dieses Artikels
- ↑ Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Tötet nicht, außer zur Selbstverteidigung"
- ↑ 10,0 10,1 10,2 10,3 Siehe TES III-Dialogoption "Kaiserliche Gesetz" (unter "Topics"): "Gemäß den Sitten des Kaiservolks ist das Töten gerechtfertigt im Krieg, zur Selbstverteidigung, der Verteidigung von Eigentum und der Verteidigung der Ehre. [...]Banditen haben keine Rechte und dürfen ohne Erlaubnis und Bestrafung getötet werden."
- ↑ Siehe TES III-Dialogoption "Morrowind-Legenden" (unter "Topics"): "Das Kaiserliche Gesetz und die Bräuche schreiben vor, dass das Töten in folgenden Fällen recht und billig ist: im Krieg, zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Besitz, zur Verteidigung der Ehre und in sanktionierten Staatsangelegenheiten."