Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Gildengesetz''' war ein Erlass, der unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]] annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existiert. Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
Das '''Gildengesetz''' war ein Erlass, der unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]], aber auch andere [[Gilden]] annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existieren. Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.


Unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes wurde die [[Kriegergilde]] gegründet.
Unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes wurde die [[Kriegergilde]] gegründet.

Version vom 1. Oktober 2010, 19:40 Uhr

Das Gildengesetz war ein Erlass, der unter anderem die Krieger- und Magiergilde, aber auch andere Gilden annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existieren. Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versidue-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versidue-Shaie bestätigt.

Unter Sektion 4 des Gildengesetzes wurde die Kriegergilde gegründet.

Literaturverweise