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Version vom 21. August 2012, 12:46 Uhr
Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.
Entstehung
Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versiduae-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versiduae-Shaie bestätigt.
Anerkannte Gilden
Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:
- Architektengilde
- Astrologengilde
- Brauergilde
- Gilde der Köche
- Heilergilde
- Kesselflickergilde
- Kriegergilde (unter Sektion 4 des Gildengesetzes)
- Kürschnergilde
- Magiergilde
- Minnesängergilde
- Prostituiertengilde
- Rattenfängergilde
- Rechtsanwaltsgilde
- Schreibergilde
- Schustergilde
- Webergilde
- Winzergilde
Literaturverweise
- De Rerum Dirennis von Vorian Direnni
- Geschichte der Kriegergilde von einem unbekannten Autor
- Regeln der Kriegergilde von einem unbekannten Autor
- Regeln der Magiergilde von einem unbekannten Autor