Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entstehung==  
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Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versiduae-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versiduae-Shaie]] bestätigt.


==Anerkannte Gilden==
==Anerkannte Gilden==

Version vom 21. August 2012, 12:46 Uhr

Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.

Entstehung

Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versiduae-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versiduae-Shaie bestätigt.

Anerkannte Gilden

Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:

Literaturverweise