Jarltum: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Unfertiger Artikel|Weitere Informationen aus Himmelsrand fehlen, ggf. auch aus anderen Provinzen}}
{{Unfertiger Artikel|Weitere Informationen aus Himmelsrand fehlen, ggf. auch aus anderen Provinzen}}
Das '''Fürstentum''' bezeichnet im Allgemeinen das Herrschaftsgebiet eines [[Fürst|Fürsten]] oder [[Jarl|Jarls]].
Das '''Fürstentum''' bezeichnet im Allgemeinen das Herrschaftsgebiet eines [[Fürst|Fürsten]] oder [[Jarl|Jarls]].



Version vom 26. Januar 2012, 18:32 Uhr

Dieser Artikel wurde als „unfertig“ gekennzeichnet.
Grund: Weitere Informationen aus Himmelsrand fehlen, ggf. auch aus anderen Provinzen

Das Fürstentum bezeichnet im Allgemeinen das Herrschaftsgebiet eines Fürsten oder Jarls.

Fürstentümer in Himmelsrand

Die Provinz Himmelsrand besteht aus 9 Fürstentümern, die jeweils einem Jarl unterstehen.