Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Literaturverweise==
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*[[Quelle:De Rerum Dirennis|De Rerum Dirennis]] von [[Vorian Direnni]]
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*[[Quelle:Geschichte der Kriegergilde]] von einem unbekannten Autor
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*[[Quelle:Regeln der Kriegergilde|Regeln der Kriegergilde]] von einem unbekannten Autor
*[[Quelle:Regeln der Kriegergilde|Regeln der Kriegergilde]] von einem unbekannten Autor
*[[Quelle:Regeln der Magiergilde|Regeln der Magiergilde]] von einem unbekannten Autor
*[[Quelle:Regeln der Magiergilde|Regeln der Magiergilde]] von einem unbekannten Autor


[[Kategorie:Cyrodiil]]
[[Kategorie:Cyrodiil]]

Version vom 1. Oktober 2010, 20:34 Uhr

Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.

Entstehung

Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versidue-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versidue-Shaie bestätigt.

Anerkannte Gilden

Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:

Literaturverweise