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Version vom 21. Dezember 2009, 14:25 Uhr
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Als Grenzstein oder Landmarke werden besonders auffällige geografische Orte in der Landschaft bezeichnet. Man unterscheidet dabei in natürliche Landmarken wie zum Beispiel Wasserfälle und Haine und in von Menschen oder Mer errichtete Landmarken wie einzelne, in der Landschaft stehende Statuen, Brücken oder dergleichen.