Vorlage:Bild-Screenshot: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{WIP}}
{{WIP}}


{| cellspacing="8" cellpadding="0" class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe2" style="clear:both; margin:0.5em auto; background-color:#F0FFF0; border:3px solid #C1CDC1; position:relative;" width="80%"
{| cellspacing="8" cellpadding="0" class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe2" style="clear:both; margin:0.5em auto; background-color:#F0FFF0; border:3px solid #9BCD9B; position:relative;" width="80%"
| Diese Datei gibt einen Screenshot aus der [[The Elder Scrolls]]-Reihe von [http://www.bethsoft.com/ Bethesda Softworks LLC, a ZeniMax Media company] wieder.<br>
| Diese Datei gibt einen Screenshot aus der [[The Elder Scrolls]]-Reihe von [http://www.bethsoft.com/ Bethesda Softworks LLC, a ZeniMax Media company] wieder.<br>
[[The Elder Scrolls]] ist urheberrechtlich geschützt, auch die Screenshots aus dieser Reihe.<br>
[[The Elder Scrolls]] ist urheberrechtlich geschützt, auch die Screenshots aus dieser Reihe.<br>

Version vom 21. April 2008, 08:43 Uhr

Dieser Artikel steht derzeit im WIP (Work in progress)
Das heißt dieser Artikel wird derzeit komplett über- oder bearbeitet und jegliche Änderungen an diesem Artikel könnten eventuell verloren gehen. Bitte warte daher mit Änderungen, bis dieser Hinweis nicht mehr erscheint, um einen möglichen Bearbeitungskonflikt zu vermeiden! Weitere Infos findest du gegebenenfalls auf der jeweiligen Diskussionsseite des Artikels!
 


Diese Datei gibt einen Screenshot aus der The Elder Scrolls-Reihe von Bethesda Softworks LLC, a ZeniMax Media company wieder.

The Elder Scrolls ist urheberrechtlich geschützt, auch die Screenshots aus dieser Reihe.
Alle Screenshots aus dem Tamriel-Almanach, die Inhalte aus The Elder Scrolls wiedergeben, dürfen so wie sie sind weitergegeben und verwendet werden.
Das Bearbeiten dieser Screenshots, das Ausschneiden von Inhalten aus den Screenshots und die Verwendung dieser in anderer Form, ist nur mit Erlaubnis der jeweiligen Rechte Inhaber gestattet.