Eiszackenturm-Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Eiszackenturm-Urkunde''' erklärt den Besitzer dieses Dokuments zum alleinigen Erben des [[Eiszackenturm]]s, da der vorige Besitzer verstorben ist. Der Besitzer der Urkunde kann über alles innerhalb der Eigentumsgrenzen frei verfügen und muss diesen verwalten.
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Außerdem kann der Inhaber der Urkunde diese an andere übertragen oder das Herrenhaus umbennenen.
 
[[Kategorie:Bücher]]

Version vom 4. März 2008, 18:53 Uhr