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Version vom 28. Dezember 2007, 18:59 Uhr
Die Eiszackenturm-Urkunde erklärt den Besitzer dieses Dokuments zum alleinigen Erben des Eiszackenturms, da der vorige Besitzer verstorben ist. Der Besitzer der Urkunde kann über alles innerhalb der Eigentumsgrenzen frei verfügen und muss diesen verwalten.
Außerdem kann der Inhaber der Urkunde diese an andere übertragen oder das Herrenhaus umbennenen.