Emilia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Händlergilden''' sind örtliche oder überregionale Zusammenschlüsse von Händlern, die Beschlüsse über Handelsvorgaben treffen und die Umsetzung di…“) |
Emilia (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Händlergilden''' sind örtliche oder überregionale Zusammenschlüsse von [[Händler]]n, die Beschlüsse über Handelsvorgaben treffen und die Umsetzung dieser überwachen. Verstöße gegen die | '''Händlergilden''' sind örtliche oder überregionale Zusammenschlüsse von [[Händler]]n, die Beschlüsse über Handelsvorgaben treffen und die Umsetzung dieser überwachen. Verstöße gegen die [[Gilde]]nbeschlüsse können mit Bußgeldern geahndet werden. Ein Beispiel hierfür ist der Ladenschluss bei [[Sonnenruh]].<ref>Siehe [[Sonnenruh]] und die dortigen Referenzen für Genaueres</ref> | ||
Eine besonders zu erwähnende Händlergilde ist die [[Ost-Kaiserliche Händlergilde]]. | Eine besonders zu erwähnende Händlergilde ist die [[Ost-Kaiserliche Händlergilde]]. |
Aktuelle Version vom 20. Dezember 2022, 10:35 Uhr
Händlergilden sind örtliche oder überregionale Zusammenschlüsse von Händlern, die Beschlüsse über Handelsvorgaben treffen und die Umsetzung dieser überwachen. Verstöße gegen die Gildenbeschlüsse können mit Bußgeldern geahndet werden. Ein Beispiel hierfür ist der Ladenschluss bei Sonnenruh.[1]
Eine besonders zu erwähnende Händlergilde ist die Ost-Kaiserliche Händlergilde.