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Weitere Gilden, von denen ein Eintrag im Gildengesetz nicht bekannt ist, sind:
Weitere Gilden, die keinen Eintrag im Gildengesetz haben oder von denen ein Eintrag nicht bekannt ist, sind:
* [[Altmerische Reisegilde]]
* [[Amtmannsgilde]]
* [[Amtmannsgilde]]
* [[Diebesgilde]]
* [[Händlergilde]]
* [[Maurergilde]]  
* [[Maurergilde]]  
* [[Museumsgilde]]
* [[Museumsgilde]]
* [[Ost-Kaiserliche Händlergilde]]
* [[Schauspielergilde]]
* [[Schauspielergilde]]


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[[Kategorie:Gilden und Orden]]
[[Kategorie:Gilden und Orden]]

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2022, 22:39 Uhr

Gilden sind Zusammenschlüsse von Personen mit gleicher Berufung oder Profession. Als berufliche Vereinigung dienen sie vor allem dazu, Preise zu stabilisieren, eine einheitliche Qualität der Güter zu garantieren, Vereinfachung des Handels, Wissen auszutauschen (etwa die Magiergilde) oder Aufträge zu zentralisieren beziehungsweise Zusammenarbeit zu fördern (vor allem bei der Kriegergilde).

In 2Ä 321 wurden viele Gilden per kaiserlichen Gesetz anerkannt und offiziell gebilligt. Im Verlauf der Zweiten und auch in der Dritten Ära wurden weitere Gilden im Gesetz vermerkt. All jene im Gesetz vermerkten Gilden sollten durch das Kaiserreich Cyrodiil geschützt und (etwa finanziell durch Steuergelder) gestärkt werden.[1]

Bekannte Gilden

Unter anderem folgende Gilden sind im Gildengesetz verankert:

Weitere Gilden, die keinen Eintrag im Gildengesetz haben oder von denen ein Eintrag nicht bekannt ist, sind:

Anmerkungen