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*ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte seines [[Königreich]]es | *ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte seines [[Königreich]]es | ||
*ist an das [[Kaiserliches Gesetz|kaiserliche Gesetz]] gebunden, jedoch nicht an das Gesetz seines [[Königreich]]es | *ist an das [[Kaiserliches Gesetz|kaiserliche Gesetz]] gebunden, jedoch nicht oder nur grundsätzlich an das Gesetz seines [[Königreich]]es | ||
*ist oberster Richter des [[Königreich]]es | *ist oberster Richter des [[Königreich]]es in allgemeinjustiziellen oder nur in politischen Angelegenheiten | ||
*kann [[Königlicher Erlass|königliche Erlässe]] Todesurteile, Gesetze und Begnadigungen aussprechen oder verbieten, solange diese nicht gegen das [[Kaiserliches Gesetz|kaiserliche Gesetz]] verstoßen. | *kann [[Königlicher Erlass|königliche Erlässe]] Todesurteile, Gesetze und Begnadigungen aus eigener Machtvollkommenheit oder nach Genehmigung durch das Parlament bzw. Bestätigung des Urteils durch das oberste Gericht aussprechen oder verbieten, solange diese nicht gegen das [[Kaiserliches Gesetz|kaiserliche Gesetz]] verstoßen. | ||
*ernennt und entlässt [[Beamter|Beamte]] und [[Berater]] sowie provinziale Herrscher wie [[Statthalter]], [[Graf]]en, [[Herzog|Herzöge]] und [[Fürst|Fürsten]] in seinem [[Königreich]] | *ernennt und entlässt [[Beamter|Beamte]] und [[Berater]] sowie provinziale Herrscher wie [[Statthalter]], [[Graf]]en, [[Herzog|Herzöge]] und [[Fürst|Fürsten]] in seinem [[Königreich]] | ||
*kann, falls vorhanden, den Rat des [[Königreich]]es einberufen oder auflösen sowie dessen Beschlüsse durch das Veto-Recht blockieren | *kann, falls vorhanden, den Rat des [[Königreich]]es einberufen oder auflösen sowie dessen Beschlüsse durch das Veto-Recht blockieren | ||
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[[Kategorie: Ränge]] [[Kategorie: Könige]] | [[Kategorie: Ränge]] [[Kategorie: Könige]] [[Kategorie:Politik und Recht]] |
Aktuelle Version vom 9. April 2023, 12:04 Uhr
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Titel "König". Für das gleichnamige Buch, siehe König (Buch). |
Könige sind die Herrscher über ein Königreich und nach dem Kaiser die ranghöchsten Monarchen Tamriels. Der weibliche Titel lautet Königin.
Allgemeines
Der König herrscht in seinem Königreich entweder als absolutistischer oder konstitutioneller Herrscher. Im ersteren Fall ist der König in seinem Reich nicht an das Recht und Gesetz in seiner Provinz gebunden und verfügt über uneingeschränkt Macht, was heißt, dass er weder der Gerichtsbarkeit noch dem Parlament oder einem anderen vergleichbaren Beschlussfassungsorgan seiner Provinz unterstellt ist, jedoch dem Kaiser untergeordnet ist. Im letzteren Fall ist der gleichfalls dem Kaiser untergeordnete König in seinem Reich aufgrund einer Verfassung (Konstitution) als Rechtsgrundlage des Staatswesens grundsätzlich an Recht und Gesetz seiner Provinz gebunden, der dortigen Gerichtsbarkeit unterstellt und seine gesetzgeberische Kompetenz ist durch ein Parlament oder ein vergleichbares Beschlussfassungsorgan begrenzt, jedoch verfügt er über unumschränkte exekutive Machtbefugnisse. Der Kaiser kann einen König zwar nicht direkt entmachten, ihn jedoch für schwere Vergehen oder Straftaten gegen das kaiserliche Gesetz oder Verrat am Kaiser oder dem Kaiserreich mit einem Reichsbann belegen und ihn somit durch Einsatz der kaiserlichen Legion entmachten.
Der König
- ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte seines Königreiches
- ist an das kaiserliche Gesetz gebunden, jedoch nicht oder nur grundsätzlich an das Gesetz seines Königreiches
- ist oberster Richter des Königreiches in allgemeinjustiziellen oder nur in politischen Angelegenheiten
- kann königliche Erlässe Todesurteile, Gesetze und Begnadigungen aus eigener Machtvollkommenheit oder nach Genehmigung durch das Parlament bzw. Bestätigung des Urteils durch das oberste Gericht aussprechen oder verbieten, solange diese nicht gegen das kaiserliche Gesetz verstoßen.
- ernennt und entlässt Beamte und Berater sowie provinziale Herrscher wie Statthalter, Grafen, Herzöge und Fürsten in seinem Königreich
- kann, falls vorhanden, den Rat des Königreiches einberufen oder auflösen sowie dessen Beschlüsse durch das Veto-Recht blockieren
- ist zur kaiserlichen Heerfolge verpflichtet, das heißt: wenn der Kaiser Truppen des Königs benötigt, der König diese stellen muss
- hat volles Wohn- und Nutzungsrecht des königlichen Palastes
- hat den Oberbefehl über die Königliche Leibgarde
Geschichte
Die folgenden Absätze enthalten eine kurze Zusammenfassung der Kaiserwürde in den verschiedenen Ären. Für genauere Informationen siehe:
Mythisches Zeitalter und Erste Ära
Die Geschichte des Königtums geht bis in die Anfänge der Besiedelung Tamriels zurück. Die ersten bekannten Könige sind die Könige der Ayleiden und der Dwemer. Bis zur Gründung des Reiches von Alessia dominierten die Ayleidenkönige in Cyrodiil, in den anderen Provinzen entstanden zahlreiche kleine, mittlere und große Königreiche. Mit dem Fall des Weißgoldturms und dem Aufstieg Alessias schwand jedoch die Macht der Ayleidenkönige. Auf Vvardenfell zerfiel schließlich nach der Schlacht am Roten Berg das Dwemerreich vollständig, was den Aufstieg des Reiches der Chimer beziehungsweise Dunmer und die Gründung ihres Königreiches Resdayn ermöglichte.