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|Beschreibung = Das '''[[Kaiserliches Rechtswesen|Kaiserliche Rechtswesen]]''' umfasst die im '''Kaiserlichen Gesetz''' von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten [[Kaiserreich von Tamriel]] gültigen Rechtsnormen sowie das [[Kaiservolk|kaiserliche]] Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in [[Cyrodiil (Provinz)|Cyrodiil]] beziehungsweise in der frühen [[Geschichte Cyrodiils|kaiserlichen Geschichte]] und bildet bis heute den rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle [[Bürger]] im Reich verpflichtend. | |Beschreibung = Das '''[[Kaiserliches Rechtswesen|Kaiserliche Rechtswesen]]''' umfasst die im '''Kaiserlichen Gesetz''' von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten [[Kaiserreich von Tamriel]] gültigen Rechtsnormen sowie das [[Kaiservolk|kaiserliche]] Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in [[Cyrodiil (Provinz)|Cyrodiil]] beziehungsweise in der frühen [[Geschichte Cyrodiils|kaiserlichen Geschichte]] und bildet bis heute den rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle [[Bürger]] im Reich verpflichtend. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2012, 12:55 Uhr
Das Kaiserliche Rechtswesen umfasst die im Kaiserlichen Gesetz von der Reichsregierung erlassenen, im gesamten Kaiserreich von Tamriel gültigen Rechtsnormen sowie das kaiserliche Justizwesen. Es hat seine Ursprünge in Cyrodiil beziehungsweise in der frühen kaiserlichen Geschichte und bildet bis heute den rechtlichen Grundrahmen des zivilisierten Zusammenlebens im Reich. Es ist dahingegehend für alle Bürger im Reich verpflichtend. (weiterlesen...)