Muss ich Zahlen?

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Bürger
Hallo liebe Community,
ich habe eine kleine Frage die mich schon den ganzen Tag maßlos wurmt:

In einem Freizeitpark wird automatisch ein Foto von mir gemacht bei einer Achterbahnfahrt.
Anschließend könnte ich es für fast 20€ kaufen, sofern ich es haben wollte.

Nun stellt sich mir die Frage; MUSS ich rechtlich überhaupt dafür bezahlen dieses Bild zu erhalten?
Schließlich hat man ein Foto von MIR gemacht und ich habe doch, ganz gleich wer dieses Foto macht, Rechte an diesem Bild?

Könnte ich es quasi einfach einfordern?
 
Nein, denn du erhälst ja einen Service und ein Produkt für dein Geld. Aber die Frage ist ob sie überhaupt ein Foto machen dürfen, ohne dass du zugestimmt hast.
 
Klar, ich erhalte für das Geld einen Umschlag und das Foto in einen mehr oder weniger schönen rahmen. Dass ich zugestimmt habe... eher gezwungenermaßen denke ich zwar auch, jedoch könnte ich doch dennoch diese Datei verlangen? Ohne einen Service/Dienstleistung in Anspruch zu nehmen? Also keine Verpackung, kein Rahmen, nur die Datei mit dem Bild von mir auf einen USB Stick der mir gehört, theoretisch?

Kann mir nicht vorstellen dass ich die Rechte einfach so abgenommen bekomme
 
Nein... wieso solltest du das trotzdem umsonst bekommen? Dann müsstest du ja auch zum Fotografen gehen können und dann das Bild auf USB umsonst bekommen. Kann mir absolut nicht vorstellen, dass man das darf. Außerdem wäre da dann ja immer noch der Service, den du erhalten hast, als das Bild gemacht wurde.
 
Die Rechte hat in dem Fall der "Fotograf". Da ein Freizeitpark eine private Einrichtung ist, hast du mit dem Betreten ihren Bedingungen zugestimmt.

Außerdem werden die Fotos, zumindest in den Parks die ich kenne, nicht sehr lange gespeichert, sondern nach spätestens einer Stunde oder so wieder gelöscht (steht da meist irgendwo).

Aber wenn du dich mit den Damen am Tresen da streiten willst, nur zu. Im Zweifel wirst du eben von der Parkaufsicht aus eben jenem geworfen.
 
Beim Fotografen verlange ich ja aber ausdrücklich dass er dieses Bild von mir macht.
Aber hm... gut, wenn ich eh, wenn auch ungewollt, zustimme dass dieses Bild gemacht wird... Schwer

Und wenn ich das nicht wollte müsste ich wohl den Park gar nicht erst betreten
 
Zahlen musst du nicht, nein, dann bekommst du aber auch kein Bild.
Was Bilder betrifft bin ich mir nicht sicher ob Fotografieren ohne Einwilligung schon strafbar ist, aber wo ich mir ziemlich sicher bin ist, das sollte dieses Bild später ohne Einwilligung veröffentlicht werden sich die Person strafbar macht. (Siehe dazu §22 Kunsturheberrechtsgesetz)

Edit: Wobei §22 nur die Einwilligung beinhaltet und nicht die Frage der Strafbarkeit/ u. oder ähnlichem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke mal, dass du beim Kauf der Eintrittskarten dem Bild zugestimmt hast, aber du wirst dem Park immer noch sagen können, dass das Bild gelöscht werden muss, schließlich besitzt du die Rechte daran.

//EDIT: Also soweit ich informiert bin, ist schon das fotografieren, filmen etc. ohne Einwilligung strafbar.
 
Der §22KunstUrhG sagt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Fraglich ist da schon ob das Bild nun verbreitet wurde(eher nicht) oder öffentlich zur Schau gestellt wurde(das zweifel ich auch an).
Aber selbst wenn wirst du wahrscheinlich konkludend die Erklärung gegeben haben(du hast die Karte gekauft und die AGB akzeptiert oder vllt standen ja auch Hinweisschilder bei der Achterbahn).

Einen rechtsgeschäftlichen Herausgabeanspruch wirst du nicht haben, da sich der Vertrag nur auf das Fahren mit der Achterbahn bezieht.
Was du verlangen kannst und wahrscheinlich auch automatisch gemacht wird, ist eine Löschung der Daten nach §35 Abs.2 BDSG
 
Öffentlich zur Schau gestellt wurde das Bild ja, da es auch für Außenstehende auf dem Monitor am Ausgang zusehen war, trotzdem kannst du nur die Löschung des Bildes verlangen, du hast ja beim Kauf der Karte den AGB zugestimmt
 
Öffentlich zur Schau gestellt wurde das Bild ja, da es auch für Außenstehende auf dem Monitor am Ausgang zusehen war, trotzdem kannst du nur die Löschung des Bildes verlangen, du hast ja beim Kauf der Karte den AGB zugestimmt

Bis jetzt wissen wir aber nicht, ob etwas derartiges überaupt in den AGB's festgehalten ist.
 
Es gibt aber Einschränkungen dieses Rechts am eigenen Bild, sonst wären nämlich die Zeitungen arg textlastig und würden nur Landschaftsaufnahmen ohne Leute zeigen.

Wenn z.B. eine Person einzeln auf einem Foto in der Zeitung abgelichtet ist (und direkt in die Kamera schaut) und im Idealfall noch der Name dabei steht, wird davon ausgegangen, dass die Person eine stillschweigende(!) Erlaubnis für das Foto erteilt hat. Die bei Fotomodellen üblichen "Verträge" benötigt man dann nicht.

Auch wenn eine Personengruppe auf einer öffentlichen Straße fotografiert wurde, benötigt man (als Journalist) überhaupt keine Erlaubnis. Da eine einzelne Person nicht zentrales Element des Motives ist. (Man stelle sich vor ein Journalist fotografiert eine Demo und müsste von jedem der 10.000 Teilnehmer eine schriftliche Erlaubnis einholen ...). Auch kleine Passentengruppen, die ein Fotograf z.B. in einer Fußgängerzone knipst können nichts gegen eine spätere Veröffentlichung machen. Sie hätten den Fotografen, den sie ja gesehen haben, direkt ansprechen müssen, alles andere gilt als stillschweigende Einwilligung.

Ich hatte insgesamt in ca. 15 Jahren bisher nur einmal Ärger, und das war nicht für die Zeitung sondern beim Filmen für RTL. Wir haben am Strand aufnahmen gemacht, als eine erboste Mutter, die ihren kleinen Sohn nackt hat dort spielen lassen, ziemlich ausgerastet ist (obwohl wir das Gör gar nicht filmten). Die war voll auf dem "Angst vor Pädophilen Trip", wieso sie ihr Kind dann in der Öffentlichkeit hat nackt rumlaufen lassen, verstehe ich dann aber nicht. Sie hat sich dann jedenfalls die Nummer von RTL geben lassen und wollte dort dann weiter den Lauten machen. Keine Ahnung was draus geworden ist.
 
Was ist den hier los?
Das da ein Foto gemacht wird steht bestimmt irgendwo auf einer Hinweistafel. Und in den AGB steht bestimmt, dass man der Fotografie zustimmt - entweder schon beim Betreten des Parks oder bei Nutzung der Achterbahn.

Wie schon erwähnt kannst Du natürlich auf eine Löschung bestehen, wenn Du die einzige Person auf dem Foto bist. Sobald mehrere Leute drauf sind wird es kompliziert.
Und auf die Löschung zu bestehen ist auch recht sinnlos, da die Parks (hoffentlich) keine Vorratsdatenspeicherung betreiben - zumindest nicht bei Achterbahnfotos. Die Teile werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht, damit Platz für die nächsten Fotos ist.
Du wirst vermutlich auf einen sehr netten Mitarbeiter stoßen, der dir erklärt, dass Du dir absolut keine Sorgen machen musst, da das Bild in X Minuten automatisch gelöscht wird.