Freitags 14 Uhr Nachsitzen wegen 2min O.O

Gezeichneter

Neuankömmling
Ich kam Heute nach der großen Pause 2min zu spät.
Der Lehrer lies mich weiter 3 Minuten draußen stehen bis er mich wieder hinein lies.
Nun soll ich am Freitag um 14Uhr Nachsitzen weil ich !2min! zuspät war
:cry:.
Gerecht ist es nicht!
Aber darf er das überhaupt
:huh:
 
Dürfen tut er es schon, aber es ist halt nicht gerecht. Kommt halt auf den Lehrer an.
 
Ich muss dann dem Hausmeister bei dingen wie Kaugummi kratzen helfen oder sonst was.
Wäre es nicht sinnvoller den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen...
 
Wie schon gesagt, dass hat der Lehrer zu entscheiden was sinnvoll ist. Da kannst du eigentlich nichts machen (wenn du weiter keine Ärger haben willst).
 
die sinnvollste Lösung in meinen Augen: hör auf rumzuheulen. Akzeptiers einfach mal und hör auf rumzujammern
Du hast Mist gemacht und wurdest dafür zur Rechenschaft gezogen

verzogenes Gör:roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nunja, inwieweit ein Lehrer "freiheitsentziehende Maßnahmen" durchführen darf, finde ich schon fraglich! Wobei ich hier keine Kenntnisse habe.

Ein bisschen Nachsitzen schadet dir bestimmt nicht, davon geht die Welt nicht unter. Ob es gerecht ist, ist wieder eine andere Frage. Tu es einfach, dann ist der Käse gegessen ;)

/edit: Achja, du wirst in deinem Leben noch oft genug herumgeschubst und ungerecht behandelt, so ist es nunmal.
 
Das hat nichts mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu tun - Nachsitzen ist im Schulgesetz relativ genau geregelt. I.d.R. ist eine feste Terminierung + das Informieren der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Früher hätte es wegen solcher Kleinigkeiten keine Diskussion gegeben.
 
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das auch nich das erste mal gewesen sein, bzw. wird es schon im Vorfeld Ereignisse gegeben haben die den Lehrer zu dieser Entscheidung gebracht hat.

What Ever - Genieße die Schulzeit - Danach wird es wirklich um einiges nerviger!
 
Sowas kann auch nur in einem Staat ohne Verfassung (ihr habt ja keine!) passieren. Bei uns hätte eine Lehrkraft bei dem Ansinnen 'ne saftige Klage wegen Freiheitsentzug am Hals. Sollte aber auch bei euch möglich sein - wäre mal ein lustiger Fall für einen aufstrebenden Juristen.

Lies' dich in die Thematik Freiheitsberaubung ein und versuch, mit deiner Lehrkraft einen Diskurs zu führen. Ich empfehle, ihn dabei mit seinem tatsächlichen akademischen Grad anzureden - wenn er auf "Herr Professor" besteht, weise darauf hin, dass er keine Habilitation / venia legendi hat und daher den Titel nicht führen darf - auch das ist ein strafrechtliches Delikt.

Allen Ernstes: sitz die Zeit ab, lerne, pünktlich zu sein und lern, dass die Welt nunmal ungerecht ist. Oder mach das, was ich dir oben erläutert habe, und freue dich darüber, dass der gesamte Lehrkörper deiner Schule dich hassen wird. ;)
 
"Bei uns hätte eine Lehrkraft bei dem Ansinnen 'ne saftige Klage wegen Freiheitsentzug am Hals"

Lebst du in den USA? Nur da kommt solch ein Schwachsinn durch. Die erfolgreiche Klage möchte ich sehen!

Ansonsten: Solche Probleme hätte ich auch mal gerne..wobei er jetzt bereits die "Nachsitzzeit" abgessen haben wird...
 
In den USA würde man dir bei so einer Klage auch in Gesicht lachen :>

Weis nicht...

...Nachdem MCDonalds Millionen zahlen musste, weil auf einem Kafeebehälter nicht drin stand das darin heißer Kafee ist, und der Kunde damit auch noch durchgekommen ist oder...

...Die Besitzerin die Mikrowellenhersteller auf ein paar Millionen Dollar verklagt hat, da ja nirgends in der Anleitung stand, das man mit der erworbenen Mikrowelle keine kleinen Hunde zum Trocknen hineinlegen darf, und damit ebenfalls durchgekommen ist, zweifle ich doch recht stark am Rechtssystem der USA.
 
Ich dachte, die USA sind das Land, wo man unbeschränkte Freiheiten hat, andere einzuschränken? :-D Ich lebe glücklicherweise nicht in diesem riesigen Irrenhaus - und in unserem schönen Land hat man Nachsitzen abgeschafft, genauso wie Klappse auf die Hände oder sonstiges. Erziehungsmaßnahmen sind hier auf Abschreibeübungen ellenlanger Texte, Disziplinarausschüsse, etc. beschränkt - aber keine Maßnahmen, wo man aktiv in die freie Zeitgestaltung sowie die Freiheit der einzelnen Person eingreift.

Finde es ja lustig, dass es bei euch solche mittelalterlichen Foltermethoden noch gibt und die Schüler sich das glatt bieten lassen. Vor der Klasse stehen müssen, nachsitzen? Aus der Klasse verwiesen werden, das lasse ich mir einreden, ja - ebenso disziplinäre Konsequenzen für Fehlverhalten. Aber in einem öffentlichen Gebäude den Zutritt in Räume verwehren? Sich des Freiheitsentzuges schuldig machen? Armes, armes Deutschland!

Sowas ist, wie oben schon gesagt, strafbar - de jure. Inwiefern sich natürlich die gelebte Praxis vom Gesetz unterscheidet, sei mal dahingestellt. ;)
 
Ich lebe glücklicherweise nicht in diesem riesigen Irrenhaus - und in unserem schönen Land hat man Nachsitzen abgeschafft, genauso wie Klappse auf die Hände oder sonstiges.

Nachsitzen als Strafmaßnahme ist auch in Deutschland nicht erlaubt. Ein "Nacharbeiten des versäumten Stoffes unter Aufsicht" ist aber erlaubt. Das mag Wortklauberei sein, ist aber rechtlich ein wesentlicher Unterschied.

In dem Fall wird nämlich dem Schüler nur sein Recht auf Bildung gewährt.

Erziehungsmaßnahmen sind hier auf Abschreibeübungen ellenlanger Texte, Disziplinarausschüsse, etc. beschränkt - aber keine Maßnahmen, wo man aktiv in die freie Zeitgestaltung sowie die Freiheit der einzelnen Person eingreift.

Finde es ja lustig, dass es bei euch solche mittelalterlichen Foltermethoden noch gibt und die Schüler sich das glatt bieten lassen.

Ich finde es lustig, dass bei euch so mittelalterliche Foltermethoden wie Abschreibeübungen ellenlanger Texte noch erlaubt sind :p
Die sind bei uns (zumindest in meinem Bundesland) nämlich nicht erlaubt. Das Abschreiben ellenlanger Texte hat nämlich keinen pädagogischen Wert. Die beliebte Alternative bei uns sind entsprechende Aufsätze, warum das entsprechende Verhalten falsch war.

Aber in einem öffentlichen Gebäude den Zutritt in Räume verwehren?

Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einem öffentlichen Gebäude und einem für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Gebäude. Oder hast du mal versucht ins Lehrerzimmer zu kommen?

Ich empfehle, ihn dabei mit seinem tatsächlichen akademischen Grad anzureden - wenn er auf "Herr Professor" besteht, weise darauf hin, dass er keine Habilitation / venia legendi hat und daher den Titel nicht führen darf - auch das ist ein strafrechtliches Delikt.

Ich weiß ja nicht, wie es bei euch ist. Aber ich habe noch niemals eine Lehrkraft mit Prof. oder Dr. (oder Oberstudienrat oder ...) ansprechen sollen. Nicht einmal in der Universität und/oder wenn die entsprechende Person den akademischen Grad tatsächlich führt.
 
@Dunkelherz: Folge mal deiner eigen Logik bitte!
Aus der Klasse verwiesen werden, das lasse ich mir einreden, ja - ebenso disziplinäre Konsequenzen für Fehlverhalten. Aber in einem öffentlichen Gebäude den Zutritt in Räume verwehren? Sich des Freiheitsentzuges schuldig machen? Armes, armes Deutschland!
Die von dir genannten Maßnahmen könnten z.B. eine Nötigung darstellen. Das ist besser ja?

Aber zum Glück gibts in Deutschland neben der Erfüllung des Tatbestandes weitere Stufen in der Prüfung der Strafbarkeit. Falls das in deinem Land anders sein sollte, lebst wohl eher du in einem armen armen Land.
 
Ich möchte Killfetzer mit einem großen Stempel ein Danke für seinen letzten Beitrag ins Gesicht drücken. Wird Zeit das der Danke-Button auch im OT-Bereich wieder eingeführt wird.
 
Da scheint es ja eine positive Entwicklung im schulischen Bestrafungssystem zu geben^^.
Meine Schulzeit ist mittlerweile schon ziemlich lange vorbei, aber als ich noch in der Grundschule war da wurde durchaus noch feste in die Backe gekniffen oder auch mal auf die Hände gepatscht. Nachsitzen musste ich nur einmal, in der Realschule. Und da mussten wir den Schulhof fegen^^. Das war ganz toll, im Herbst, und ein zünftiges Windchen wehte - ach, Erinnerungen...Seufz.