Ich bin weder Waffenlobbyist noch halte ich das, was in Dortmund geschah für richtig. Aber ich möchte Dinge ansprechen die nach meiner Meinung nicht ganz richtig herüberkamen. Hier vor allem im Zusammenhang mit den Schußwaffen.
1) mit der MP der Polizeit ist kein gezielter Einzelschuss abgebbar,
Eine Übersicht über die Bewaffnung der Sicherheitskräfte der Bundesrepublik Deutschland findet man hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Dienstwaffen_der_deutschen_Sicherheitsbehörden
Da wird klar, dass es bei den Faustfeuerwaffen ein wenig Ländersache ist, was beschafft wird, aber wichtig für uns:
Polizeiliche Standard-Maschinenpistole ist bundesweit die
HK MP5 (Kal.
9 × 19 mm) diese Waffe aber wird demnächst durch die
MP 7 des gleichen Herstellers abgelöst.
Das wird ein echter Badass und mir ist unklar wofür normale Polizisten, also keine SEK Kräfte überhaupt damit ausgestattet werden. Das Ding hat die Vorteile der Größe einer MP, die Durchschlagskraft eines Sturmgewehres und die Feuerfolge eines Maschinengewehres (950 Schuß/min)
Interessant hier ist aber für uns erst mal die MP5. Diese Waffe gibt es in verschiedenen Versionen. Ich bin nicht sicher welche die der Polizei NRW ist.
Bei der Betrachtung interessiert das Abzugsystem: Die MP 5 der Grundform hatte einen Wählhebel für Einzelfeuer und Feuerstoß (ich kenne mehr die mil. Bezeichnung, andere nennen es auch Dauerfeuer). Das war die Waffe, mit der ich bei der Bundeswehr in einem Lehrgang schießen durfte. Sie war nicht im allgemeinen Truppengebrauch.
Es gibt aber noch weitere Versionen. Da ist unter anderem zwischen dem Einzelfeuer und Feuerstoß noch ein Burstfire eingesetzt, die kommende MP der Polizei hat das als von Anfang an.
Burstfire heißt: Beim Betätigen des Abzuges werden in dem Falle 2 oder 3 Schuss abgegeben, danach muss der Abzug erneut betätigt werden.
Zum gezielten Einzelschuss:
Es ist möglich und wird auch ausgebildet (Bundeswehr) einen gezielten Einzelschuss abzugeben, der aber bauartbedingt nur bis max. 100 Meter sicher ist. Immerhin haben wir eine Pistolenmunition und nicht eine Sturmgewehrmunition.
wurde auch nicht versucht.
Woher will man das wissen? Ich denke eher, das nachfolgende könnte zutreffen:
Für mich ein klarer Fall von unzureichend ausgebildetem
Niemand von uns, mich eingeschlossen, weiß, wie wir uns in einer eskalierenden Situation verhalten werden. Auch wenn viele es gerne anders sehen, Polizisten sind auch Menschen und können daher falsch reagieren. Je besser jemand für seine Aufgabe ausgebildet wurde, umso weniger Ausreißer werden vorkommen. Hier nehme ich an, beweisen kann ich es nicht, aber aus eigener Erfahrung aus Bundeswehrzeiten mit der MP5 weiß ich, dass man in Nervosität oder Hektik vor allem bei dem Grundmodell schnell mal den Feuerstoßmodus wählt.
Da die offizielle Erklärung des Waffengebrauchs "weil er drohte, sich selbst zu verletzen" lautet, wird der Unsinn der Waffenbenutzung überdeutlich
Ob das wirklich die offizielle Begründung war, ist mir nicht bekannt. Aber bekannt ist, dass er nach einer entsprechenden Androhung zuerst die Polizisten mit dem Messer angegriffen hat. Daraufhin hat man erst von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Inwieweit das rechtens war muss geprüft werden. Für mich nach den Informationen, die ich habe, wurde hier gegen die Androhungspflicht verstoßen.
Siehe auch hier:
https://www.rnd.de/panorama/fuenf-s...ten-schiessen-2DEI3MZEINAIBBO4A5FQHHHFIY.html
Abschnitt: Wann dürfen Polizisten schießen.
Für mich stellt sich eigentlich eine große Frage, die mir übrigens fast gleich auch von einem amerikanischen Soldaten damals bei der Bundeswehr gestellt wurde:
Warum ist die deutsche Polizei mit Waffen ausgestattet, die zum einen ein für den Krieg (Parabellum) entwickelte Munition nutzen und zum anderen mit Waffen ausgestattet, die in Deutschland unter das Kriegswaffengesetz fallen. Der Amerikaner sagte mir: wir schießen aus Revolvern, mit Bleigeschossen. Das hält sofort auf, wirft eventuell ein paar Schritte zurück, aber durchschlägt keine Körper und gefährdet niemand anderen. (Ich glaube aber davon sind die mittlerweile auch ab)