@reybourne: Vielen Dank für den Artikel. Schön das das ganze auch mal von der rechtlichen Seite betrachtet wird. Schade nur, dass der Schreiber nicht noch § 138 BGB erwähnt, der passt hier wirklich wie die Faust aufs Auge:
besonders der Punkt "erhebliche Willensschwäche" erinnert mich...