Umbriel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Tamriel-Almanach
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (artikelweiche)
(Eingangstext neu geschrieben)
Zeile 2: Zeile 2:
{{Artikelweiche|behandel die fliegende Stadt ''Umbriel''. Für den Fürsten der Stadt siehe [[Vuhon]].}}
{{Artikelweiche|behandel die fliegende Stadt ''Umbriel''. Für den Fürsten der Stadt siehe [[Vuhon]].}}
[[Datei:Umbriel.jpg|thumb|Umbriel]]
[[Datei:Umbriel.jpg|thumb|Umbriel]]
'''Umbriel''' war die schwebene [[Insel]], die sich aus dem [[Reich des Vergessens]] gelöst hat und Seelen benötigte, um in der Luft zu bleiben. Sie war Auslöser einer [[Umbriel-Krise|Krise]] im Jahr [[4Ä 48]].<ref>Siehe [[4Ä 48]] für genaueres.</ref> Der Herrscher dieser Insel war [[Vuhon]].
'''Umbriel''' war eine schwebende [[Insel]], die aus dem [[Reich des Vergessens]] stammte. Ihr Eintreffen in [[Tamriel]] im Jahr [[4Ä 48]]<ref>Siehe [[4Ä 48]] für genaueres.</ref> löste die [[Umbriel-Krise]] aus, in deren Verlauf weite Teile der [[Schwarzmarsch]], [[Morrowind]]s und Ost-[[Cyodiil]]s verwüstet wurden.
Unter dem Schutz eines beständig wachsenden Heeres aus [[Untote]]n und [[daedrisch]]er Kreaturen ermordete [[Vuhon]], der Herrscher Umbriels, tausende Bewohner [[Tamriel]]s, um ihre [[Seelen]] zu stehlen und seine schwebende Stadt mit Energie zu versorgen.





Version vom 24. November 2016, 13:16 Uhr

Dieser Artikel wurde als „unfertig“ gekennzeichnet.
Grund: Informationen fehlen
Dieser Artikel behandel die fliegende Stadt Umbriel. Für den Fürsten der Stadt siehe Vuhon.
Umbriel

Umbriel war eine schwebende Insel, die aus dem Reich des Vergessens stammte. Ihr Eintreffen in Tamriel im Jahr 4Ä 48[1] löste die Umbriel-Krise aus, in deren Verlauf weite Teile der Schwarzmarsch, Morrowinds und Ost-Cyodiils verwüstet wurden. Unter dem Schutz eines beständig wachsenden Heeres aus Untoten und daedrischer Kreaturen ermordete Vuhon, der Herrscher Umbriels, tausende Bewohner Tamriels, um ihre Seelen zu stehlen und seine schwebende Stadt mit Energie zu versorgen.


Anmerkungen

  1. Siehe 4Ä 48 für genaueres.